Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Strafrecht

Die "Scientology Church" pflegt gegen Kritiker Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und / oder Religionsbeschimpfung zu erstatten. Nach innen und außen kann sie dann jeweils behaupten, rechtliche Schritte unternommen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft München hat eine Reihe solcher Verfahren der "Scientology Church" gegen ihre Kritiker zusammengefaßt und dieses Sammelverfahren dann eingestellt (115 Js 4298/84 vom 24. April 1984). Nachfolgend einige Zitate aus der 75-seitigen, mit umfangreichen Anlagen versehenen Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München:

"... Die Scientology-Kirche ist ein riesiger multinationaler Wirtschaftskonzern ..."

"... Scientology ... benutzt zur Abwehr innerer und äußerer Gegener der Organisation auch geheimdienstliche Methoden, operiert im Grenzbereich zur Illegalität und scheut gegebenenfalls auch nicht vor kriminellen Aktionen zurück ..."

"... Es wurde eine Kopfprämie von 400 US-Dollar ausgesetzt, wenn es einem Scientologen gelänge, einer unterdrückerischen Person ein staatliches Ermittelungsverfahren anzuhängen. Derartige Prämien wurden auch in Deutschland, z. B. München, ausbezahlt ..."

"... Um die angesprochene Person kaufbereiter zu machen, wird ihr in der Regel ein Testfragebogen vorgelegt. Anhand dieses in der wissenschaftlichen Psychologie nicht bekannten Testes wird dann der sogenannte Ruinpunkt des Kunden bestimmt. Eine beliebte Verkaufstechnik ist es, dem Interessenten vorzumachen, der Test habe ergeben, er sei ein Selbstmordkandidat, psychisch labile Menschen lassen sich hierdurch oft beeindrucken und kaufen die erste Dienstleistung. Es kommen hierbei auch strafbare Nötigungen und Freiheitsberaubungen vor ..."

"Aufgrund der Beweismittel besteht weiterhin der Verdacht, daß das Ziel der Organisation die wirtschaftliche Ausbeutung hörig gewordener Kunden ist, die selbst wieder zur Kundengewinnung und Kundenausbeutung eingesetzt werden ..."
"... Der Öffentlichkeit gegenüber gebraucht die Organisation, anders als im internen Sprachgebrauch ... eine religiöse Terminologie ... die die gewerbliche Seite der Organisation völlig verschweigt, offensichtlich für staatliche Behörden und religions- und verfassungsrechtliche Gutachter geschaffen ..., um den Schutz der verfassungsrechtlichen Garantien für Religionsgesellschaften zu erlangen ..."

Diese Aussagen beruhen auf Original-Material, das bei der Durchsuchung der Scientology-Zentrale in München beschlagnahmt worden ist.

Vor allem in Baden-Württemberg und Hamburg wird gegen Scientology wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Ermittelt wird auch gegen bekannte Scientologen wegen Handlungen, die der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen sind (so z. B. gegen Karl-Erich Heilig, der mit seiner scientologischen Firma Heilig-Werbeideen in Konkurs gegangen ist, wegen Steuerhinterziehung, oder gegen Thomas Ganz wegen unredlicher Geschäfte mit Immobilien in Hamburg).

Rückforderungen und Regressforderungen gegen Scientologyy

In der Regel nimmt Scientology Vorschüsse. Daß diese als "Spendenbeiträge" bezeichnet werden, ist unerheblich. Es kommt nicht auf den Namen an, sondern auf den wirklichen Inhalt des Geschäfts. Das Geld für nicht verbrauchte Dienstleistungen kann ohne weiteres sofort zurückgefordert werden. Obergerichtlich noch nicht entschieden ist dagegen die Frage, ob auch Gelder zurückgefordert werden können, die nach Meinung von Scientology durch die Inanspruchnahme von Kursen und von Auditing "verbraucht" sind. Vieles spricht dafür, daß Scientology im Zweifel unterliegen wird, da die Organisation, wenn überhaupt, nur ortsübliche und angemessene Preise beanspruchen kann. Vermutlich sind die von Scientology verlangten Preise Wucher im Sinne des Gesetzes, und damit sind die entsprechenden Verträge mit Scientology nichtig.
Zurück zum Inhaltsverzeichnis