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Meinungsfreiheit bei Äußerungen über Sekten

Jeder kann über seine persönlichen Erlebnisse und seine persönlichen Wahrnehmungen offen sprechen. Ein Bericht über selbsterlebte Tatsachen fällt unter die Meinungsfreiheit und kann nicht verboten werden.Auch Meinungen können frei geäußert werden, sofern sie nicht ohne sachlichen Grund grob beleidigend sind.

Riskant sind lediglich Tatsachenbehauptungen, die man hinterher nicht beweisen kann, und zwar auch dann, wenn sie in die Form einer Meinungsäußerung gekleidet sind. So wäre z.B. die Behauptung "XY ist ein Scientologe" nur dann zulässig, wenn sich sich hieb- und stichfest beweisen läßt, etwa dadurch, daß diese Person sich selbst öffentlich als Scientologe bezeichnet hat.

Scientologen neigen dazu, Kritiker mit volltönenden Anwaltsschreiben abzumahnen und Klage anzudrohen. Dies ist häufig jedoch eine bloße Drohgebärde. Solche Briefe kann man häufig in die Ecke legen. Meistens passiert nichts. In den Fällen, in denen Scientology versucht hat, gerichtlich vorzugehen, wurden die Klagen bzw. Verbotsanträge durchweg abgewiesen.


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