Jehovas Zeugen

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  1. Fixierung der Naherwartung aufgehoben
  2. Anerkennung für Zeugen Jehovas
  3. Neue Pläne der Endzeit-Sekte
  4. Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts für Zeugen Jehovas?
  5. Balsam-Geld für Zeugen Jehovas ?

Fixierung der Naherwartung aufgehoben

Seit längerer Zeit warteten Kenner der Szene darauf, wie "Jehovas Zeugen" das Problem ihrer bislang immer noch bestehenden Festlegung auf terminierte Naherwartung lösen würden. Zwar hatten sie sich von Fixierungen auf bestimmte Jahreszahlen (zuletzt 1975) gelöst, aber bis zum 22. Oktober 1995 in jedem Impressum ihrer Zeitschrift "Erwachtet!" den Satz abgedruckt, daß der Schöpfer verheißen habe, "noch zu Lebzeiten der Generation, die die Ereignisse des Jahres 1914 erlebt hat, eine neue Welt zu schaffen, in der Frieden und Sicherheit herrschen werden". Es war inzwischen jedermann klar, daß die so verstandene "Generation" im Aussterben begriffen ist und der betreffende Satz dringend einer Korrektur bedurfte. Tatsächlich waren in letzter Zeit bereits Anzeichen für einen entsprechenden Umbruch erkennbar (vgl. MD 1995, S. 57-60). Seit der Ausgabe vom 8. November 1995 lautet der Satz nun anders. Er handelt vom "Vertrauen in die vom Schöpfer verheißene neue Welt, in der Frieden und Sicherheit herrschen werden und die binnen kurzem das gegenwärtige böse und gesetzlose System der Dinge ablösen wird".

Auf den ersten Blick ist klar: Um Naherwartung geht es nach wie vor. Nur in der Festlegung hat man - unter dem Druck der wieder einmal ausgebliebenen Rache Jehovas an der bösen Welt - eine weitere Lockerung vorgenommen. Die in der Zeitschrift "Erwachet!" stillschweigend vorgenommene Korrektur wurde parallel im "Wachtturm" vom 1. November 1995 durch zwei schulmäßige Artikel bezüglich des Begriffs "Generation" flankiert. Darin wird - unter Zitierung mancher Wörterbücher und manchen intellektuellen Windungen - die häufiger von Jesus gebrauchte Rede von "dieser Generation" umgedeutet: Nicht um eine quantitative, chronologisch einzugrenzende Größe handele es sich hierbei, sondern um eine qualitative, nämlich um eine Bezeichnung der "religiösen, politischen und kommerziellen Elemente der Welt" im Sinne der "bösen und ehebrecherischen Generation" von Matth. 12,39, übertragen freilich auf die endzeitliche Generation all derer, die dem wahren Gottesvolk der Zeugen nicht angehören.

Unter dem Vorzeichen dieser Umdefinitionen muß sich zwangsläufig zweierlei einstellen: Reue über die bisherige Fehldefinition und eine neue Zunahme der Gerichtspredigt. Beides zeigt sich in der betreffenden Wachtturm-Ausgabe. Man schlägt sich zunächst an die eigene Brust: "Aus dem sehnlichen Wunsch heraus, das Ende des gegenwärtigen bösen Systems zu erleben, hat Jehovas Volk manchmal Vermutungen angestellt, wann die "große Drangsal" beginnen wird, und diese sogar mit Berechnungen über die Länge der Lebensspanne der Generation seit 1914 verbunden. Doch wir wollen 'ein Herz der Weisheit einbringen', nicht dadurch, daß wir darüber spekulieren, wie viele Jahre oder Tage eine Generation dauert ... Hat man daher irgendeinen Nutzen davon, daß man in Bezug auf Daten Erwartungen hegt oder daß man Spekulationen über die buchstäbliche Lebenszeit einer 'Generation' anstellt? Auf gar keinen Fall !" "Jehovas Zeugen" müßten Zeit und Stunde nicht im voraus wissen"; Ihnen "muß also die genaue zeitliche Einordnung der Dinge gar nicht bekannt sein". Als ob die Kritiker dem Volk Jehovas und seinen verantwortlich zu machenden Führern solche Einsicht nicht schon lange ans Herz gelegt hätten!

Und jene Einsicht, die man in den letzten Jahren erspüren konnte, daß nämlich die Drohpredigt nicht mehr zu sehr in den Vordergrund treten sollte, scheint nun wieder der Überzeugung gewichen zu sein, daß Angst im Verbund mit bleibender Naherwartung die Mitglieder noch am ehesten bei der Stange hält! Die qualitative Umdefinition des Begriffs "Generation" unterstreicht die Absetzbewegung der Sekte von der bösen Welt, der erdumspannenden "Verdorbenheit", die nun in ihrer ganzen Verdammungswürdigkeit gezeichnet werden muß. Das "Strafurteil an der gegenwärtigen ungläubigen Generation" werde binnen kurzem vollstreckt und zur Beseitigung des gegenwärtigen Weltsystems führen. "Plötzlich, an dem 'Tag' und zu der 'Stunde', die Jehova festgesetzt hat, wird sich sein Zorn über die religiösen, politischen und kommerziellen Elemente der Welt sowie über jene auf Abwege geratenen Zeitgenossen entladen, die die heutige 'böse und ehebrecherische Generation' bilden"! Der gesamten Menschheit stehe die "größte Drangsal" bevor. Wer sie überleben wolle, der sei - das gilt nach wie vor - bei den Zeugen Jehovas an der richtigen Adresse. (th) Mit freundlicher Genehmigung übernommen aus:

-Materialdienst 1 -01-01-96- Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen Stuttgart-

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Anerkennung für Zeugen Jehovas

Gericht stellt Religionsgemeinschaft den großen Kirchen gleich. Berlin (dpa). Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas wird nach einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) den großen Kirchen gleichgestellt. Berlin muß sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen, entschied der 5. Senat gestern in einem als Musterprozeß geltenden Verfahren.

Die wegen ihrer Praktiken umstrittene Glaubensgemeinschaft hat damit das Recht, Kirchensteuern zu erheben, Seelsorge in Gefängnissen zu betreiben und Vertreter in Rundfunkräte zu entsenden.

Für die Anerkennung als öffentlichrechtliche Körperschaft dürften keine überhöhten Anforderungen erhoben werden, sagten die Richter. Die Religionsgemeinschaft müsse neben einer ausreichenden Zahl vom Mitgliedern nur Gewähr dafür bieten, daß sie die Gesetze einhalte. Ferner dürfe sie nicht "dem Staat in kämpferischer Form" aktiven Widerstand leisten. Beides sei bei den Zeugen Jehovas erfüllt, meinten die Richter.

Das OVG wies damit die Berufung des Berliner Senats zurück, der gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts von 1993 geklagt hatte. Das Gericht hatte den Zeugen Jehovas den Rechtsanspruch auf Anerkennung als Körperschaft zugebilligt. Nach Ansicht der Landesregierung haben die Zeugen Jehovas eine Verweigerungshaltung gegenüber dem Staat und zeigen Merkmale totalitären Verhaltens. Die einzelnen Mitglieder unterlägen einem Zwang, der ihre freie Entscheidung einschränke. Es könne dem Staat nicht zugemutet werden, dies zu subventionieren. Dagegen sagten die Richter, der Staat dürfe eine Religion oder Weltanschauung inhaltlich nicht bewerten, solange sie sich an die Rechtsordnung halte. Der Staat sei zu Neutralität verpflichtet.

Der Sekten-Referent der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Werner Thiede, sagte: "Wir begrüßen nicht, daß durch das Urteil eine sehr rigorose, fundamentalistische Glaubensgemeinschaft an öffentlichem Einfluß gewinnt und weiter stabilisiert wird.

Die Zeugen Jehovas haben in Deutschland mehr als 166.000 Anhänger. Sie empfinden sich als einzig wahre Religionsgemeinschaft und stehen den christlichen Kirchen ablehnend gegenüber. Ihre Mitglieder verweigern jede politische Betätigung sowie Kriegs- und Zivildienst. Bluttransfusionen lehnen sie ab.

Aus: -Neue Westfälische-15-12-95-

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Neue Pläne der Endzeit-Sekte

Die Bibelforscher wollen 250 Betsäle in den neuen Bundesländern bauen. Um dies leichter durchzusetzen, fordern sie ihre Anerkennung als Kirche.

Sie provozieren oft nur mitleidiges Kopfschütteln, wenn sie in der City desinteressierten Passanten ihr Zentralorgan "Wachtturm" entgegenhalten. Lästig werden sie allenfalls, wenn sie an der Hautür hartnäckig versuchen, ihre apokalyptische Botschaft loszuwerden: Seid bereit, das Ende der Welt ist nahe!

Was die Zeugen Jehovas bewegt, ist allein die Sorge um ihre Errettung am Jüngsten Tag. Deshalb leben sie tugendhaft, ja asketisch. Deshalb unterwerfen sie sich altväterlich strengen, oft unbegreiflichen Regeln in ihren abgeschotteten Zirkeln. Kein Wunder, daß sie der Welt, von der sie sich absondern, verdächtig sind.

Das geheimnisumwitterte Innenleben der 1879 von einem ehemaligen Adventisten-Prediger gegründeten Endzeit-Religion war bislang vor allem ein Thema für die Sektenbeauftragten der Großkirchen. Jetzt wurde die religiöse Praxis der Zeugen Jehovas erstmals Verhandlungsgegenstand vor einem deutschen Verwaltungsgericht.

Seit der Wiedervereinigung klagen die Zeugen Jehovas im Land Berlin auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ein Status, der ihnen in der Wende-DDR ganz zuletzt noch zuerkannt, im vereinigten Deutschland jedoch wieder entzogen worden war. Derzeit firmieren sie nur als eingetragener Verein (e.V.).

Hartnäckigen Widerstand leistet der Berliner Senat, weil die zuständige Kulturverwaltung Weiterungen befürchtet. Referatsleiter Manfred Becker stellt klar: "Berlin wird der Präzedenzfall. Und es geht dabei nicht nur um die Aufwertung der Zeugen Jehovas, sondern der ganzen Sektenszenerie."

"An eine bundesweite Signalwirkung" glaubt auch Willi Karl Pohl, Vizepräsident der Wachtturm Gesellschaft, der deutschen Zentrale der Zeugen Jehovas in Selters/Taunus.

Der 76jährige Pohl, seit 1932 bei den Zeugen, die sich damals noch "Bibelforscher" nannten und wegen ihrer Verweigerungshaltung im Dritten Reich häufig in den KZs landeten, gehört heute sozusagen zum Urgestein der deutschen Sektion.

Pohl fordert Gleichbehandlung: "In Berlin haben bereits dreißig religiöse Gruppierungen den öffentlich-rechtlichen Status (darunter Mormonen, Adventisten und die Neuapostolische Kirche. d. Red.). Wir wären also nur die Nummer 31."

Auch die Justiz sieht das so. Mitte Dezember siegten die Zeugen in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. Das Urteil löste Jubel aus bei der Wachtturm-Gesellschaft in Selters, die dort auf der grünen Wiese eine moderne Großdruckerei betreibt und halb Europa mit Bibeln und Traktaten versorgt. Vizepräsident Pohl spürt Rückenwind: "Wir sehen nicht ein, warum wir eine Religionsgemeinschaft minderer Qualität sein sollen, die in den Medien als unerwünscht, gefährlich und destruktiv dargestellt werden darf."

Gelitten hatte das Ansehen der Zeugen vor allem durch ehemalige Mitglieder, die im Fernsehen über den Gruppendruck in den Versammlungen, über Spitzelwesen und Disziplinierung mit Hilfe der sekteninternen Justiz-"Komitees" berichtet hatten.

Die Summe ähnlicher Erfahrungen brachte auch Mehmet Aslan dazu, sich nach 15 Jahren von der Sekte loszusagen. Der 31jährige Maschinenbautechniker aus Südbaden und seine Frau wollten die Eingriffe in ihr Privatleben nicht länger hinnehmen. Aslan: "Als wir unseren Jungen im Kindergarten anmeldeten, sagten die Zeugen: Das dürft ihr nicht tun, damit verletzt ihr eure Aufsichtspflicht! Und als meine Frau in einer öffentlichen Bibliothek eine Märchenlesestunde für Kinder hielt, wetterten die Ältesten: Märchen sind gefährliche Lügengeschichten, sie enthalten spiritistische Elemente."

Vergangenen November trat Mehmet Aslan mit seiner Familie bei den Zeugen aus. Problemlos, wie er versichert. Andere, die nicht selbst gehen, sondern rausgeworfen werden, tun sich damit meist nicht so leicht.

Der Ausschluß , genannt "Gemeinschaftsentzug", ist gleichbedeutend mit einer Kontaktsperre. Sie trifft vor allem jene hart, die, nach vielen Jahren bei Jehovas Zeugen, außer ihren Glaubensbrüdern und -schwestern schon lange keine anderen Bekannten mehr haben. Besonders problematisch wird es, wenn der Riß mitten durch eine Familie geht. Ex-Zeuge Hans Huber*, wegen Alkoholproblemen ausgeschlossen, bangt jetzt um seine Ehe. "Ich weiß nicht, wie lange meine Frau diesen Druck noch aushält", vertraute er FOCUS an. "Ihre Eltern und Geschwister sind alle Zeugen. Zur silbernen Hochzeit und anderen Familienfeiern werde ich nicht mehr eingeladen. Zum Glück sind unsere Kinder noch so klein, daß sie nicht verstehen, was da läuft."

"Diese Sektenproblematik ist für den Berliner Referatsleiter und Prozeßgegner Manfred Becker zwar ein Punkt, an dem er die Zeugen in der nächsten Instanz auszuhebeln hofft. Doch es geht ihm eigentlich um etwas ganz anderes. Becker: "Als Körperschaft öffentlichen Rechts hätten die Zeugen Jehovas genauso wie andere Kirchen Anspruch auf vielerlei Subventionen, unter Umständen sogar für einen eigenen Religionsunterricht. Vor allem aber wären sie von der Grunderwerbssteuer befreit bei ihren großen Bauvorhaben in den neuen Bundesländern."

"Wachtturm"-Vizepräsident Pohl bestätigt: " Nach unserem jahrzehntelangen Verbot in der DDR planen wir jetzt etwa 250 Versammlungshäuser für fünf- bis sechshundert neu entstandene Gemeinden." Doch nach Geld vom Staat schielten die Zeugen nicht. Mit ihrem verbesserten öffentlich-rechtlichen Status hofft Pohl vor allem, die Widerstände von seiten der Amtskirchen, der Baubehörden und sektenfeindlicher Bevölkerungsgruppen gegen die Neubauten leichter zu überwinden.

Doch da ist immer noch der Berliner Senat vor. Zeugen Gegner Manfred Becker: "Wir klagen weiter. Jetzt muß Karlsruhe entscheiden!" *Name geändert Aus:

-FOCUS 4/96-22-01-96-

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Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts für Zeugen Jehovas?

Einschätzung des Beauftragten für Weltanschauungsfragen der Hannoverschen Landeskirche , Wilhelm Knackstedt, im Blick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin, nach dem der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Berlin der Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts zuerkannt werden muß:

"Ich kenne das Urteil im Wortlaut noch nicht, und man wird auch hier - wie bei allen Urteilen - genau prüfen müssen, was der Verhandlungsgegenstand war und was entschieden wurde.

Der Prozeß in Berlin ist eine Folge der Wende in Deutschland. In der ehemaligen DDR waren die Zeugen Jehovas verboten. 1990 wurden sie von der letzten - schon demokratisch gewählten - Regierung als Religionsgemeinschaft anerkannt. Nach Ansicht der Zeugen Jehovas waren sie damit zu einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts geworden. Dies sah der Senat von Berlin anders. Er erklärte zudem, daß die Zeugen Jehovas wegen der totalitären Struktur ihrer Gemeinschaft keine Aussicht auf eine solche Anerkennung hätten.

Im Oktober 1993 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, daß die Anerkennung als Religionsgemeinschaft durch die damalige DDR-Regierung zwar noch nicht den Status als KÖR verleihe, daß er aber auf Antrag zu gewähren sei.

Beide Seiten gingen daraufhin in Berufung - der Senat vor allem auch deshalb, weil eine Vielzahl von ehemaligen Zeugen Jehovas (davon gibt es etwa 70.000 in Deutschland), die sich als "Geschädigte" durch diese Religionsgemeinschaft verstehen, ihm brieflich und telefonisch den Rücken stärkten.

Die Einrichtung der Körperschaft des Öffentlichen Rechts stammt noch aus der Weimarer Verfassung und wurde 1949 ins Grundgesetz übernommen. Danach gilt immer noch die Regel, daß der Staat diesen Status auf Antrag hin verleihen muß, wenn Religionsgemeinschaften "durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr auf Dauer bieten". Dabei geht man von folgenden Richtwerten aus: 30 Jahre Bestandszeit, Mindestmitgliederzahl 1 Promill der Bevölkerung eines Landes, satzungsmäßige Strukturen und Mitgliedschaftsregelung, sowie eindeutige Rechtsvertretung. Eine inhaltliche Prüfung oder so etwas wie eine Qualitätskontrolle steht den Bundesländern (sie sind für die Verleihung zuständig) nicht zu. Und es gibt in dieser Hinsicht auch keinen Ermessungsspielraum gegenüber einem Antrag, wenn die formalen Kriterien erfüllt sind. Im übrigen ist der Staat zur Gleichbehandlung verpflichtet, nachdem schon anderen Gruppen der Status einer KÖR eingeräumt wurde, denen z.T. wie den Zeugen Jehovas der Vorwurf von Intoleranz gegenüber Andersdenkenden gemacht wird.

Im Blick auf die Mitgliedschaft müßte m.E. nach bei den Zeugen Jehovas allerdings noch einmal genauer hingeschaut werden, denn im Sinne des Vereinsrechts haben die Zeugen offiziell nur wenige Mitglieder, sie sprechen vielmehr von "Mitverbundenen". Ausgetretene, die eine Austrittsbescheinigung verlangten, hatten erhebliche Schwierigkeiten, eine solche zu bekommen und wurden mit dem Hinweis abgespeist, sie wären nie Mitglieder gewesen - und das, obwohl sie jahrelang als beauftragte Prediger für die Wachtturmgesellschaft tätig waren. Auch offizielle Mitgliedsbescheinigungen scheint es nicht zu geben.

Inhaltlich bringen die Körperschaftsrechte gegenüber dem Vereinsrecht eine ganze Reihe von hoheitlichen Befugnissen und andere Vorteile: z.B. in einem gewissen Rahmen Zugriff zu den staatlichen Melderegistern, die Berechtigung zum Erheben von Kirchensteuern, Sitz und Stimme in verschiedenen Gremien wie Rundfunkrat oder in der Kommission gegen Verbreitung jugendgefährdender Schriften, eigenes Disziplinar- und Beamtenrecht, Einrichtungen wie soziale Dienste, Schulen, Akademien. Außerdem ist jede KÖR automatisch Träger der freien Jugendhilfe und hat damit u.a. Anspruch auf staatliche Zuschüsse. Einer KÖR werden Vergünstigungen und Befreiungen im Bereich des Steuerrechts sowie des Kosten- und Gebührenrechts eingeräumt (Körperschaft-, Vermögens-, Grund- und Erwerbssteuer entfallen...); KÖRS haben Spendenbegünstigung im Sinne der Gemeinnützigkeit; sie haben Siegelrecht und damit das Recht auf amtliche Beglaubigungen.

Die derzeitige Lage ist aus meiner Sicht die: Der Senat von Berlin hat im Wissen um die totalitären Strukturen der "Theokratischen Organisation" der Wachtturmgesellschaft die Verleihung der Körperschaftsrechte verweigert. Das Gericht hat auf Grund der Rechtslage in Deutschland geurteilt, daß die Körperschaftsrechte nicht verweigert werden können. Jetzt ist. m.E. nach der Gesetzgeber gefordert, grundsätzliche Kriterien - und zwar inhaltliche - zu entwickeln, die verhindern, daß persönlichkeitszerstörende Heilsanbieter in den Genuß der Körperschaftsrechte gelangen, nur weil sie die formalen Kriterien einer ausreichenden Mitgliederzahl und eines entsprechend langjährigen Bestehens nachweisen können.

Im übrigen kann man sich nur wundern, daß ausgerechnet eine Organisation wie die der Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte beantragt - eine Organisation, die unter ihrem Präsidenten Rutherford (1917-1942) den Staat , d.h. Politik und Gesellschaft, als Säulen der Organisation Satans bezeichnete und anderen ständig das Paktieren mit dem Staat vorwirft. So heißt es noch im Wachtturm vom 1.3.1963: "Wer in Gottes neuer Welt leben möchte, muß aus der Organisation des Teufels fliehen und in Jehovas Organisation Zuflucht suchen".

Auch wenn man sich seit der Präsidentschaft Knorrs (1942-1977) um Anerkennung als Religion in der Öffentlichkeit bemüht, so muß man doch die Forderung der "ABSONDERUNG" als moralisches Grundprinzip der Zeugen Jehovas sehen - Absonderung von dieser dem Tode verfallenen Welt.

Zeugen Jehovas lehnen alles ab, was in ihren Augen irgendwie mit "Heidentum" in Verbindung gebracht oder als "falsche Anbetung" verstanden werden kann. Dazu gehören Weihnachts- und Osterfest und alle anderen christlichen Feste einschließlich der Sonntagsfeier, Geburtstagsfeste und Jubiläen. All dies ist entweder heidnischen Ursprungs oder wird als Menschen- oder Staatsverehrung angesehen.

Das Kreuz als christliches Symbol wird abgelehnt, weil es dem Heidentum entspringt, ebenso jeder Gebrauch von Bildern oder anderer Andachtsgegenstände. Gegenstände im Besitz von Weltmenschen können dämonisch infiziert sein, vor allem Schriften Andersdenkender und besonders von Abtrünnigen.

Zeugen Jehovas sollen sich politisch völlig "neutral" verhalten, um "kein Teil der Welt zu sein". Das bedeutet z.B. Wahlenthaltung. Es wird erwartet, daß Anhänger weder für öffentliche Ämter kandidieren noch sich an Wahlen beteiligen (für Schüler gilt dies z.B. bei Klassensprecherwahlen); Mitgliedschaft oder gar aktive Betätigung in Parteien sind unerwünscht und werden wie die Beteiligung an Wahlen mit Gemeinschaftsentzug bedroht.

Zeugen Jehovas verweigern grundsätzlich den Wehrdienst (was als Gewissensentscheidung nach dem Grundgesetz ihr gutes Recht ist, aber auch den Ersatzdienst.

Alle Beziehungen zu Menschen außerhalb der theokratischen Organisation sollen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Kontakte nach außen soll es möglichst nur am Arbeitsplatz, in der Schule oder beim Missionieren geben.

Echte Gemeinschaft oder gar Freundschaften sind nur unter Zeugen Jehovas erwünscht, ebenso Eheschließungen. Kinder sollten möglichst nur mit Kindern von Zeugen verkehren. Der wöchentlich durchschnittlich 17,5-stündige Einsatz für die Organisation (nach eigenen Erhebungen) macht Kontakte ohnehin kaum möglich.

Außer dem Predigtdienst kennen Zeugen Jehovas keinen Dienst am Menschen außerhalb ihrer Organisation. Hilfswerke und soziale Einrichtungen für andere sind ihnen unbekannt. Nächstenliebe gilt nur den Geschwistern.

Die Wachtturmgesellschaft sieht karitative Einrichtungen nicht als ihre Aufgabe an und unterhält darum auch keine gemeinnützigen Einrichtungen wie Kindergärten o.ä. Sie beteiligt sich auch nicht an allgemeinen Projekten wie Katastrophen-, Entwicklungs- oder Sozialhilfe.

Zumindest bis 1975 (dem letzten angedeuteten Datum für den Weltuntergang) war eine höhere Schulbildung für Kinder von Zeugen Jehovas unnötig, da sie ihre Ausbildung doch nicht mehr hätten vollenden können, außerdem ist der Predigtdienst viel wichtiger. Im Blick auf die Erwartung des Weltendes scheint "neues Licht" von oben (sprich: von der Leitenden Körperschaft) zu kommen.

Aber im Blick auf eine eventuell notwendige Bluttransfusion bleibt die Wachtturmgesellschaft unerbittlich. Und so nehmen Zeugen Jehovas für sich und ihre Kinder (!) lieber den Tod in Kauf, als daß sie gegen das Verbot der Wachtturmgesellschaft verstoßen.

So wie die Zeugen Jehovas sich von der "Organisation Satans" nach außen absondern, so sondern sie diejenigen aus ihrer Gemeinschaft aus durch GEMEINSCHAFTSENTZUG, die sich gegen bestimmte sittliche Normen vergangen haben (dazu gehört z.B. das Verbot zu rauchen ebenso wie das einer Blutübertragung) oder die Zweifel an den im Wachtturm veröffentlichten Lehren äußern. Die Entscheidung über einen Gemeinschaftsentzug fällt ein sog. Rechtskomitee. Der Gemeinschaftsentzug ist für Ausgestoßene eine Art Todesurteil, denn der Betreffende wird von Stund an von allen gemieden, darf nicht gegrüßt oder gar ins Haus eingeladen werden. Der Riß geht hier oft durch die eigene Familie. Für den gläubigen Zeugen Jehovas bedeutet der Gemeinschaftsentzug gleichzeitig den Entzug der Gunst Jehovas und das ewige Todesurteil für das Endgericht in der Schlacht von Harmagedon.

Noch einmal: Man kann sich nur wundern, daß ausgerechnet eine Organisation wie die der Zeugen Jehovas bzw. genauer der Wachtturmgesellschaft, mit einer solchen Einstellung zum Staat und zu Gesellschaft außerhalb der eigenen Organisation für sich den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts beantragt. Das läßt nur den Schluß zu, daß sie zwar gern die Vorteile und Rechte für sich in Anspruch nimmt, sich aber von den Pflichten distanziert.

Und Vorteile brächte dieser Status für die Wachtturmgesellschaft vor allem in Blick auf die finanzielle Seite - allein wenn man an den Immoblienbesitz denkt oder daran, wie oft die Mitverbundenen nachhaltig darauf hingewiesen werden, daß man seinen Besitz und sein Erbe, seine Aktien und seinen Schmuck auch der Wachtturmgesellschaft übereignen könne für die Erfüllung der "großen Aufgabe" - zumal das Ende doch bald kommen wird.

Andererseits ist nun aber m.E. nach der Gesetzgeber gefordert - auch besonders im Blick auf die Sogwirkung auf andere Problemgruppen -, Kriterien zu entwickeln, nach denen die Körperschaftsrechte in Zukunft verliehen werden sollen, um sich den Herausforderungen durch die inzwischen zum Supermarkt der Heilsanbieter angewachsene religiöse und weltanschauliche Szene zu stellen, in der nicht nur seriöse Anbieter, sondern auch Scharlatane und faschistisch-totalitäre Gurus und Gruppen die Sehnsucht und Suche von Millionen Menschen ausbeuten und für ihre Zwecke abhängig machen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung unterlaufen und geschickt Gesetzeslücken für ihre Machenschaften nutzen.

Balsam-Geld für Zeugen Jehovas ?

Staatsanwaltschaft fahndet in New York nach verschwundenen Millionen. (Von Ernst-Wilhelm Pape)

Bielefeld (WB). Neue Hinweise auf die verschwundenen Millionen im Betrugsfall Balsam: Es besteht der Verdacht, daß Balsam-Finanzchef Klaus Schlienkamp (42) Balsam-Geld in größeren Beträgen der Glaubensgemeinschaft "Zeugen Jehovas" gespendet hat. Von der Bielefelder Staatsanwaltschaft wurden Ermittlungen eingeleitet.

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Uwe Schmidt seinen bisher die Privatkonten von Schlienkamp überprüft worden. Hier hätten sich keine Hinweise gefunden, daß der ehemalige Finanzchef über die "Zeugen Jehovas" Geld beiseite geschafft hat. Schmidt: "Das Ermittlungsverfahren läuft aber noch. Wenn Schlienkamp persönlich Bargeld zur Zentrale der Zeugen Jehovas nach New York gebracht hat, ist das schwer zu beweisen. Bei der Religionsgemeinschaft selbst sind wir mit unseren Nachforschungen nicht vorangekommen." Ein Fahnder: "Vor uns war die Mauer des Schweigens."

Der Staatsanwaltschaft sei bekannt, daß Schlienkamp Mitglied der Zeugen Jehovas ist, sagte Schmidt. Ermittler bestätigten ferner, daß der Balsam-Manager aktiver Prediger war und Gläubige in einem Bezirk im Kreis Gütersloh betreut hat. Außerdem seien einige enge Mitarbeiter von Schlienkamp Zeugen Jehovas gewesen. Auch die Aussage des ehemaligen Balsam-Vorstandsmitgliedes Horst Bert Schultes (54), Schlienkamp habe einen Zeugen Jehovas als neuen Balsam-Finanzchef in Amerika empfohlen, wurde von den Ermittlern bestätigt.

Aus: -Westfalen-Blatt-08-02-1996-

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