Verschiedenes

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  1. Schätzle: Bundesregierung soll sich weiterhin intensiv mit Sektenproblematik auseinander setzen
  2. Persönlichkeitsentwicklung bei PET:
    1. Zur Struktur von PET
    2. Bewertung der PET-Texte
    3. Spiel mit Ängsten und Bedürfnissen
    4. Psychologische Anmerkungen zum Seminarablauf
    5. Dokumentation
  3. Die Entwicklung der Rechtsprechung zu neueren Glaubensgemeinschaften
    1. Allgemeines
    2. Verfassungsrecht
    3. Arbeits- und Sozialrecht
    4. Zivilrecht
      1. Familienrecht
      2. Rückerstattung von Kursgebühren
    5. Äußerungsrecht
      1. Träger öffentlichen Rechts
      2. Privatrechtsträger
    6. Vereins-, Gewerbe- und Straßenrecht
      1. Vereinsrecht
      2. Gewerberecht
      3. Straßenrecht
    7. Privatschulen
    8. Steuerrecht
    9. Ausland

    Schätzle: Bundesregierung soll sich weiterhin intensiv mit Sektenproblematik auseinander setzen.

    Zur Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Thema "Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Aufklärung über sogenannte Jugendsekten oder Psychogruppen einschließlich der mit ihnen rechtlich, wirtschaftlich oder in ihrer religiösen oder weltanschaulichen Zielsetzung verbundenen Organisationen", erklärt die sektenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ortrun Schätzle MdB:

    Einmütige Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag erhielt die Kleine Anfrage der Fraktionsbeauftragten für Sektenfragen, Ortrun Schätzle MdB.

    In ihrer Anfrage fordert die Abgeordnete die Bundesregierung auf, über die Vielfalt von sogenannten Jugendsekten und Psychogruppen sowie ihre Erscheinungsformen in der Öffentlichkeit zu berichten. "Die Bundesregierung muß auf dem breiten Informationsstand der Bevölkerung aufbauen und jetzt zu qualifizierten Ergebnissen in der sachlichen Auseinandersetzung mit diesen Gruppierungen kommen!", so Schätzle.

    Erstmalig bringt Schätzle den Gedankengang des politischen Extremismus in die Diskussion um Sekten und sogenannte Psychogruppen ein. Sie fordert eine Beurteilung der Bundesregierung zur Strategie derjenigen Sekten und Psychogruppen, die nicht nur auf Mitgliederzuwachs und finanzielle Kapitalanhäufung aus sind, sondern zunehmend politisch-demagogisch agieren und politischen Einfluß zu gewinnen trachten. Schätzle verweist auf wissenschaftliche Gutachten, die strukturelle Ähnlichkeiten zwischen einzelnen Sekten und extremistischen Organisationen belegen.

    In diesem Zusammenhang sind auch der Einsatz und die Handlungsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes zu klären. Weiterhin will Schätzle eine Antwort darauf, auf welche Weise die Bundesregierung ihrem Auftrag "Schutz des allgemeinen Freiheitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 und 2 GG" und "Schutz vor sogenannten Jugendsekten und Psychogruppen" nachgekommen ist. Die Politikerin verweist auf die Pflicht der Regierung zur Information und Warnung der Bevölkerung hin. "Auf diesem Gebiet brauchen wir wesentlich mehr und gezieltere Informationen!"

    In einem letzten Teil der Anfrage nimmt die Bestandssituation der Selbsthilfegruppierungen und Elterninitiativen breiten Raum ein. Die Sektenbeauftragte hinterfragt, auf welche Weise die Bundesregierung bisher die notwendige und unverzichtbare Arbeit der Selbsthilfegruppen gewürdigt und unterstützt hat. "Die Arbeit der Selbsthilfegruppierungen kann von keiner anderen Institution erbracht werden!", betont Schätzle.

    Die CDU/CSU-Fraktion zeigte mit ihrer Zustimmung, daß sie geschlossen hinter den Forderungen Schätzles steht und der Kleinen Anfrage Signalfunktion zuweist. Schon im Herbst letzten Jahres hatte Bundeskanzler Helmut Kohl der Sektenbeauftragten seine uneingeschränkte Unterstützung zugesagt.

    Für Schätzle ist die Kleine Anfrage der Auftakt zu einer Reihe weiterer parlamentarischer Initiativen.

    Persönlichkeitsentwicklung bei PET: Erfolgsdenken im Psycho-Gewand (Joachim Keden,Düsseldorf)

    Das Stichwort "Persönlichkeitsentwicklung" bestimmt heute einen großen Teil der Fortbildungsprogramme für Führungskräfte. Die Unternehmen gehen davon aus, daß ihre Verantwortlichen fachliche Kompetenz besitzen und daß es bei der weiteren Steigerung der Effizienz um die Veränderung hinderlicher Persönlichkeitsmerkmale gehen solle. Verbesserte Kommunikationsfähigkeit, bessere Menschenkenntnis, realistische Selbsteinschätzung u.a. sollen durch psychologisches Training erworben werden. Diese - an und für sich plausible - Zielsetzung kann aber erhebliche Gefahren mit sich bringen, denn die Persönlichkeitsmerkmale eines Menschen sind Teil eines subtilen Systems von Anpassungen an die Umwelt, von ausbalancierten Denk-, Verhaltens- und Erlebensweisen. Sie zum Positiven zu verändern, erfordert hohes psychotherapeutisches Geschick und viel Feingefühl, im Gruppengeschehen noch mehr als in der Einzelarbeit. Wer solche Kompetenz nicht hat oder nicht anzubieten bereit ist, meint sich anders helfen zu können: mit suggestiven Beeinflussungen, gruppendynamischen Spielen und manipulativen Psychotechniken. Durch sie werden Persönlichkeitsmerkmale nicht wachstümlich verändert, sondern (für gewisse Zeit) rüde überspielt. Der Markt der "Persönlichkeitsentwickler" bietet eine Fülle solcher fragwürdiger Angebote.

    PET (Persönliches Erfolgs-Training) wird hier als besonders krasses Beispiel vorgestellt, Anbieter ist PET CONSTANT AG" in Murten und Grandson (Schweiz) unter der Leitung von Ernst E. Lemmer. Ein ähnliches Programm bietet Rudi Herfurt (Bad Münster/ Bad Kreuznach) unter dem Namen EMT an: Ein Erfolgs- und Motivationstraining für die Geschäftswelt. Die Verbindung zwischen Herfurt und Lemmer ist allerdings unklar, die Seminartexte sind teils gleich, teils verändert.

    Zur Struktur von PET

    Inzwischen liegen detaillierte Berichte und Texte aus PET-Seminaren vor. Diese Berichte wurden keinesfalls geschrieben, weil PET-Verantwortliche die Ouml;ffentlichkeit über Zielsetzungen, Methoden, Ablauf, Finanzgebaren des "persönlichen Erfolgstrainings" informieren wollten; vielmehr setzten sich Teilnehmer über das ihnen - ohne jede Rechtsgrundlage - auferlegte "Schweigegebot" hinweg.

    Bisher betrieb PET keine öffentliche Werbung. Über "Paten", meist Teilnehmer früherer Seminare, wurden Bekannte, Freunde oder Arbeitskollegen angesprochen. Gelegentlich schicken von PET begeisterte Chefs ihre Arbeitnehmer auf Betriebskosten zu Seminaren. Nach Informationen von Teilnehmern gibt es sogenannte "PET betreute Betriebe", in denen es zum guten Ton gehört, PET-Seminare zu besuchen. Mit dieser Art Strukturwerbung (also insbesondere über "Paten") ähneln PET und EMT fragwürdigen Erfolgsseminaranbietern wie "Landmark Education", dem "Institut für Transformation/ Life Coaching", "bep" (Bewußtseins-Erweiterung-Programm) und dem "Institut für Individualpsychologie/ Die Sprache". Doch nicht nur die Werbung erinnert an solche Psychokurs-Unternehmen, sondern auch Inhalte und Methoden. Als Beispiel für den Ablauf eines PET- oder EMT-Seminars dient das nachstehende Erinnerungsprotokoll eines Teilnehmers. Dabei ist zu bedenken, daß es sich um ein Erst-Seminar handelt und je nach Teilnehmergruppe von Veranstalter Inhalte und Methoden wie Versatzstücke verschoben werden können. Neben dem Basis-Training gab es bisher:

    Als Fortgeschrittenen-Seminare sind anzusehen:

    Bewertung der PET-Texte

    Als Grundlage für die Seminararbeit dienen Texte, die an die Teilnehmer verteilt werden. Es lassen sich zwei Arten unterscheiden: Ausführliche Texte mit Titeln wie: Der erste Schritt - Das Verlangen; Ihr Geist: Ein Wunder; Der zweite Schritt zum Erfolg: Der Glaube. Daneben werden kurze Texte ausgeteilt, darunter als Grundlagenpapier der sogenannte "positive Text". Die Titel dieser Kurztexte lauten: Niemals aufgeben" Jung sein (nach Gen. Mac Arthur); Mut; Widerstand; Der Preis des Erfolges; Eine alte Hindulegende (nach Eric Butterworth); Wenn (nach Rudyard Kipling); Auld lang syne (Lied: Nehmt Abschied Brüder...); Womit Liebe zu tun hat (Phil Bosmans); Deine Kinder (nach Kahlil Gibran, 1883-1931) und ein "Credo". Der dreiseitige "positive Text", der zu Beginn des Seminars ausgeteilt wird, soll von den Teilnehmern während des Seminars auswendig gelernt werden. Die übrigen Texte werden im Seminarverlauf besprochen.

    Die ausführlichen Seminartexte stammen aus unterschiedlichen Quellen. Nur vereinzelt werden diese genau angegeben. Vier der kurzen Texte enthalten genaue Quellenangaben. Die Mehrzahl scheint aus der englischen Literatur des Positiven Denkens (positive thinking) zu stammen.

    Die Botschaft der Texte ist eindeutig: Der Mensch läßt sich verändern durch Beeinflussung des Unterbewußtseins: "Der Glaube ist der Chemiker meines Geistes, und wenn mein Glaube und meine Gedanken nun zusammenfließen, entstehen Schwingungen, die von meinem Unterbewußtsein aufgefangen und in den stofflichen Gegenwert umgesetzt werden" (Positiver Text , S. 1). Weiter lernen PETler auswendig: ..."Denn es ist mein Verlangen, das aus meinen Träumen Wirklichkeit macht" (Positiver Text, S. 2.). Zu diesem Text gehört auch folgende Formulierung: "In mir sind Willenskraft und Verlangen gebündelt unwiderstehlich" (Positiver Text, S. 3, PET Seminare 1991, 5. Aufl. überarbeitet, 1. Aufl. 1979).

    Welches Menschenbild wird hier propagiert? Der Schlußsatz des Textes "Widerstand" lautet: "Das, was Du heute verwirklichst, ist der Anfang einer neuen Freiheit. Stell Dich auf, sichtbar für Deine Feinde. Deine feste Entschlossenheit wird ihnen Angst einflößen, und sie werden aufgeben. Es ist ein Gesetz des Lebens!" Im Text "Der Preis des Erfolges" heißt es: "Die Führungskraft wird angegriffen, weil sie Führungskraft ist, und jeder Versuch, ihr gleich zu sein, ist ein weiterer Beweis ihrer Kraft. Wenn man es nicht schafft, ihr ebenbürtig zu sein oder sie zu übertreffen, wird man versuchen, sie in Mißkredit zu bringen oder sogar zu vernichten, was wiederum ihren hohen Wert beweisen wird." Der Schlußsatz dieses Blattes lautet: "Was verdient zu leben, wird leben!"

    Das ist purer Sozialdarwinismus und eine Absage an Gemeinsinn und Nächstenliebe. Auch zur spirituellen Überhöhung des erfolgreichen Menschen wird gegriffen. Sie finden wir in dem bei PET verwendeten Text "eine alte Hindulegende" die Sätze: "Schaut, was wir mit der Gottheit des Menschen machen! Wir werden sie verstecken im Tiefsten von ihm selbst, denn das ist der einzige Platz, an dem er nie danach suchen wird! Seit dieser Zeit - so schließt die Legende - hat der Mensch die Welt befahren und die entlegensten Winkel entdeckt, hat getaucht und gegraben, um etwas zu suchen, das in ihm selbst zu finden ist.!

    Auffällig sind auch die Schlußformulierungen des "Credos": "Ich werde weder meine Freiheit eintauschen für eine Gefälligkeit, noch meine Würde für ein Geschenk. Niemand kann mich dazu zwingen, die Knie zu beugen vor einem anderen, und ich werde nie vor einer Bedrohung zurückweichen. Rechtschaffen! Stolz! Unerschrocken! so bin ich! Um der Herr und Meister meiner Gedanken zu bleiben, gründe ich mich auf meine Erfolge. Ich werde die Welt abgeklärt anschauen und sagen: Das habe ich getan! Das ist Mensch sein!"

    Diese PET-Vorstellungen klingen - vielleicht ungewollt - nach Scientology-Ideologie. So heißt es im "Ehrenkodex" von L.Ron Hubbard: "Nie setze dich selbst herab oder stelle deine Kraft oder Fähigkeit als gering dar! (4. Punkt) Mach dich nie abhängig von Lob, Anerkennung oder Mitleid! (5. Punkt) Sehne dich nicht danach, geliebt oder bewundert zu werden (13. Punkt).

    In der Zielsetzung ähneln sich PET, Scientology und viele andere Anbieter erfolgsorientierter Psychokurse: Der erfolgreiche Mensch ist herstellbar und damit trainierbar. Dazu heißt es in den PET-Papieren: "Die Definition des Erfolges erscheint so einfach und so selbstverständlich, daß man eigentlich annehmen sollte, daß jeder Mensch Erfolg haben muß. Jeder, tatsächlich jeder könne diesen Erfolg erzielen! Dennoch schaffen es nur 5% der Menschen, ihr Ziel zu erreichen." Ein paar Zeilen weiter im Text heißt es: "Wenn Sie Ihr Leben auf diese bedeutungsvolle Art, bei der der gesunde Menschenverstand im Vordergrund steht, anpacken, werden Sie sehr viele Erfolge verbuchen. In einer Zeitspanne von fünf Jahren werden Sie Dinge realisieren, welche die übergroße Mehrheit der Menschen nie verwirklicht" (Ein Ziel, das die Mühe wert ist, S. 2).

    In verschiedenen Textpassagen wird auf Gott, Jesus Christus und Glaube hingewiesen. Trotzdem haben die Aussagen in den PET-Texten mit christlichen Vorstellungen nicht viel gemeinsam. Gott gilt als eine Art positive Ursprungsenergie, die sich in Menschen wiederfindet (vergleiche "Eine alte Hindulegende"). Jesus Christus wird zum Wundertäter reduziert (Der zweite Schritt zum Erfolg: Der Glaube, S. 4) und zum Widerständler, der sein Ziel mit der nötigen Energie durchgesetzt hat. Glaube wird dabei als eine Art psychische Hochleistung verstanden. An einer Stelle heißt es: "Alles was der menschliche Geist entwerfen kann, kann auch realisiert werden" (Ein Ziel, das die Mühe wert ist, S. 1).

    Wie anders ist das Menschenbild des biblischen Jesus nach den Texten der Bergpredigt: "Selig sind, die da geistig arm sind, den das Himmelreich ist ihrer. Selig sind, die da Leid tragen, sie sollen getröstet werden" (Matth. 5ff). Auch die Worte des Vaterunsers weisen einen anderen Weg, wenn es um Schuld und Versagen, um Leid, um das tägliche Brot, um die Verstrickungen in das Böse geht. Jesu Botschaft gilt gerade den Schwachen und Erfolglosen.

    Das Lied "Nehmt Abschied Brüder..." mit der Textzeile "...wir ruhen all' in Gottes Hand" dient wohl mehr der Erzeugung einer frommen Stimmung als einer christlichen Überzeugung. Mir drängt sich der Eindruck auf, daß diese Texte benutzt werden, weil sie sich scheinbar in die Ideologie des Positiven Denkens einfügen lassen. Doch bei genauer Betrachtung sprengen sie deren Rahmen. Den Teilnehmern soll suggeriert werden, daß sich die Vorstellungswelt des PET mit dem christlichen Glauben in Übereinstimmung bringen lasse. In Wahrheit wird das weltliche Geschäft, anderen Menschen den machbaren Erfolg zu suggerieren, lediglich religiös legitimiert.

    Vieles, wie etwa die "6 Richtlinien, die Ihre Wünsche in Gold umsetzen", erscheint als Binsenwahrheit. Dazu eine Kostprobe: "Lesen Sie sich diese Notierungen täglich zweimal laut vor, und zwar abends bevor Sie schlafen gehen, und morgens, wenn Sie wach geworden sind. Es ist von essentieller Bedeutung für Ihren Erfolg, daß Sie sich während des Lesens vorstellen, bereits reich zu sein, und sich so fühlen, als ob Sie Ihr Ziel bereits verwirklicht haben". (Der erste Schritt: Das Verlangen, S. 2). Diese Art Selbstsuggestion ist bereits aus den Anfängen des "Positiven Denkens" bekannt.

    Die vielen Erfolgsgeschichten in den vier umfangreichen Grundtexten haben das Niveau der Boulevardpresse. Auch bekannte Größen der europäischen, amerikanischen und asiatischen Geschichte werden darin als Erfolgsmenschen dargestellt. Es wird z.B. verschwiegen, daß Napoleon letztlich gescheitert ist, Abraham Lincoln und Mahatma Gandhi Attentaten zum Opfer fielen. Ihr Schicksal war also nicht so, wie es sich ein Mensch normalerweise wünscht, oder sie mußten den Erfolg mit dem Opfer ihres Lebens bezahlen. Sollten die Teilnehmer die vielen Ratschläge der Texte befolgen, wäre dies oft töricht, und mitunter würde es Gefahr für Leib und Leben bedeuten. So heiß es im Textblatt "Mut": "Mein Rat an mich selbst ist: Das zu tun, wovor ich Angst habe und es solange durchzusetzen, bis ich nicht mehr ängstlich bin. Nur so wird man Herr und Meister über sein eigenes Geschick." Und weiter heißt es: "Mut ist das einzige, was Starke von Schwachen und Erfolgreiche von Erfolglosen unterscheidet." In Wirklichkeit ist es manchmal heilsam und manchmal fatal, angstauslösende Situationen zu provozieren - das hängt ganz von der realen Situation ab. Was benötigt wird, ist Realitätssinn, nicht realitätsferne Prinzipien. Die Unterschiede zwischen Schwachen und Erfolgreichen lassen sich in Wirklichkeit keinesfalls auf mehr oder weniger Mut reduzieren.

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    Spiel mit Ängsten und Bedürfnissen

    Es ist für Außenstehende schwer zu verstehen, was Menschen veranlaßt, PET- oder EMT-Seminare zu besuchen und den "Paten", die als Werber fungieren, zu vertrauen. Allerdings wird dem Seminar eine längere Motivationsphase vorgeschaltet. So schreibt eine begeisterte Teilnehmerin auf meine Kritik der PET-Seminare im "Materialdienst" 11/91 u.a.: "zum einen macht PET keine schriftliche Werbung, um Mißverständnissen vorzubeugen. Die von Ihnen angeprangerte Werbung über Paten setzt gerade ein bestehendes Vertrauensverhältnis voraus und hat mit einer Nötigung nicht das Geringste zu tun. Ich selbst hatte schon zwei Jahre Kenntnis von dem Seminar, und gerade die zurückhaltende Information meines Paten hat dazu geführt, daß ich lange Zeit verstreichen ließ, bis ich .... an einem Seminar teilgenommen habe. Die Paten sind auch nicht zu Beginn anwesend, um 'die letzten Bedenken auszuräumen', sondern sollten ihre Freunde hinterher abholen. Da man in dieser Situation natürlich angefüllt ist mit Erlebnissen und Erkenntnissen, ist es eine menschlich wichtige Geste, dem Seminarteilnehmer Gelegenheit zu geben, in erfahrungsgemäß stundenlangen Gesprächen über ihre Eindrücke reden zu können. Ich habe dadurch zu meinem eigenen Paten und zu zwei Freundinnen tiefste freundschaftliche Beziehungen aufgebaut." (Brief liegt dem Autor vor.)

    Der Pate gehört oft zum Freundes- und Bekanntenkreis, mitunter ist er Arbeitskollege oder Mitglied der Chefetage. Ich gebe zu bedenken: Diese Menschen genießen in der Regel einen Vertrauensvorschuß und behaupten, es mit dem Anzuwerbenden nur gut zu meinen. In der Anwerbephase fehlen oft jegliche Vergleichsangebote. Außerdem gibt es keine Einsicht in die Folgen der Entscheidung, da die Informationen über Absichten, Inhalte und Methoden des PET-Seminars fehlen. Das Für und Wider läßt sich also nicht abwägen. Meist hakt der "Pate" des öfteren nach und sagt z.B.: "Das ist gut für Dich. Du brauchst Selbstvertrauen. Das Seminar läßt sich nicht beschreiben, das kann man nur erleben. Schau mich an, mir geht es seit dem Seminarbesuch doch viel besser. Ich fühle mich als neuer Mensch. Habe Schwung, gute Laune und komme mit all meinen Problemen viel besser zurecht..." Steckt der Angeworbene zusätzlich noch in einer persönlichen Krise, hat der "Pate" leichtes Spiel. Die Anmeldung wird unterschrieben, das Geld gezahlt oder zumindest eine Anzahlung geleistet. So wurden z.B. 1990 für ein EMT-Basis-Training von 2 1/2 Tagen 1.450,-- DM, verlangt, einschließlich 14% Mehrwertsteuer und incl. der Kosten für Verpflegung und Unterbringung (Vorauszahlung 400,-- DM). Ein viertägiges Erfolgs- und Motivationstraining für Damen kostete 1992 bei EMT 2.680,-- DM (Aufbaukurs inkl. 14% Mehrwertsteuer und allen Nebenkosten, Anzahlung 780,-- DM). Vermutlich werden die Preise inzwischen gestiegen sein.

    Hat das Seminar begonnen, hegt der Teilnehmer in der Regel hohe Erwartungen. Er oder sie hat gezahlt, mitunter auch der Chef. Der "Pate" hat alles getan, um den Seminarteilnehmer einzustimmen, und ist oft auch zu Beginn des Seminars anwesend. Die Umgebung wirkt seriös. Die Seminare werden in Hotels mit gediegener Atmosphäre abgehalten.

    Das Seminar beginnt mit der Festsetzung von Regeln, die Freiheiten einschränken, z.B. das Recht, den Ort des Aufenthaltes selbst zu bestimmen und ihn zu verlassen (s. Erfahrungsbericht). Wie soll sich der Teilnehmer jedoch verhalten, wenn ihm diese Einschränkungen merkwürdig vorkommen? In seiner Nähe sitzen in der Regel der "Pate" oder die "Patin". Außerdem hat sich der Teilnehmer oder die Teilnehmerin meist erheblich engagiert. Falls der Chef gezahlt hat, gibt es zusätzliche Erwartungen und Zwänge. Soll der Teilnehmer seinen Vorgesetzten enttäuschen und evtl. seinen Arbeitsplatz riskieren? In solchen Situationen denkt die Mehrzahl vermutlich, daß es schon nicht allzu schlimm kommen wird, schließlich haben auch andere das Seminar überlebt. Also riskiert man keinen Abbruch und verhindert so Ärger und Streit mit der Leitung. Nach dem Störungskatalog (s. Erfahrungsbericht) können alle möglichen alltäglichen Verhaltensweisen als unerwünschte Störungen geahndet werden. Falls der Teilnehmer sich entschließen sollte, seiner Verärgerung darüber Ausdruck zu verleihen, kann auch dies als Störung behandelt werden.

    Doch nicht nur persönliche Freiheiten werden während des Seminars eingeschränkt, sondern auch die Wahrnehmungsfähigkeit und die Kommunikationsmöglichkeiten der Teilnehmer: Die Vorhänge werden zugezogen, das Tageslicht soll offenbar nicht ablenken. Anrufe von Zuhause oder nach Hause sollen unterbleiben. Auf diese Weise wird ein Stück der Wirklichkeit und der sozialen Einbindungen der jeweiligen Teilnehmer ausgeblendet. Zusätzlich wird von jedem Teilnehmer Aufmerksamkeit gefordert bis zur Leistungsgrenze und manchmal Beanspruchungen über die Erschöpfungsgrenze hinaus. Angst- oder streßauslösende Forderungen werden aufgestellt, z.B. Texte seitenweise auswendig zu lernen. Widerspruch ist im Seminarkonzept offensichtlich nicht vorgesehen. Dabei werden Unterschiede von Bildung und Begabung schlichtweg übersehen. Persönliche Verbindungen unter den Teilnehmern, die zu Freundschafts- oder Sympathiegruppen führen könnten, werden als "Klüngeln" diffamiert. Nicht zu übersehen ist auch der Versuch der PET-Verantwortlichen, eine Art Elitebewußtsein durch Verschwiegenheitsforderungen zu entwickeln, das noch durch bestimmte Gruppenrituale, z.B. durch sich ständig wiederholende Fragen der Leitung an die Teilnehmer und Zustimmung im Chor, untermauert wird. Es bleibt kaum Zeit zum Nachdenken, dafür sorgen der wenige Schlaf und die ungewöhnlich langen Seminarzeiten.

    Diese Methoden und Praktiken werden in der Literatur als Versuche zur Bewußtseinskontrolle beschrieben (s. Steven Hassan, Ausbruch aus dem Bann der Sekten). Es ist außerdem bekannt, daß sektiererische Gruppen diese Methoden in ähnlicher Weise anwenden. Eine Teilnehmerin, die kaum Vorerfahrungen in diesem Bereich hat, wird Mühe haben, Absichten, Inhalte und Methoden der PET-Semiare zu durchschauen. Zwar stellt sich im Seminar bei vielen ein Unwohlsein ein, aber erst beim Nachdenken zu Hause geht dem einen oder anderen ein Licht auf, dank kritischer Freunde oder wacher Partner/innen. Zu diesem Zeitpunkt setzt allerdings auch die Nacharbeit durch PET ein, die schon während des Seminars mit den bei Verwandten und Freunden bestellten "Good-will-Briefen" begonnen hat (s. Erfahrungsbericht). Meist meldet sich schon zum Abschluß des Seminars der "Pate" oder die "Patin", lädt zu Treffen ein und zerstreut evtl. Bedenken. Oder es meldet sich unmittelbar nach dem Seminar Herr Lemmer selbst, übersendet eine PET-Anstecknadel, erinnert an das Seminar und wünscht weiterhin guten Erfolg. Spätestens drei Wochen nach dem Seminar bittet Herr Lemmer um den Rückruf der Teilnehmer: "...., damit Sie uns Ihre ersten Erfahrungen einmal mitteilen".

    Zur ernsten Gefahr können PET-Seminare für Menschen werden, die größere seelische Probleme zu bewältigen oder mit psychischen Störungen oder sogar Krankheiten zu kämpfen haben. Man versucht zwar offensichtlich schon im Vorfeld, diese Menschen auszuschließen, was sich auch in den Anmeldungsformularen niederschlägt: Zitat: "Ich erkläre ausdrücklich, daß ich seelisch, geistig und körperlich völlig gesund bin" (EMT-Anmeldungsbogen) . Doch wer weiß schon ganz genau, ob er völlig gesund ist, oder will sich eingestehen, daß nicht unerhebliche seelische Probleme vorhanden sind? Können die manipulierenden Techniken, die auf dem Hintergrund einer fragwürdigen Zielsetzung angewandt werden, nicht auch negative Folgen für die seelische Gesundheit haben?

    Aus dem Blickwinkel einer PET-Seminarteilnehmerin, die PET-Seminare weiterempfiehlt, sieht dieses Problem wie folgt aus: "....Jeder Teilnehmer, der das Seminar vorzeitig verläßt und einen (angeblich) psychischen Schaden davonträgt (ich kenne eine Betroffene sehr gut), hat mein Mitgefühl und nicht etwa meine Geringschätzung. Aber ich suche den Grund in den Menschen und finde ihn dort auch ziemlich schnell und nicht in dem Seminar. Wer daran teilnimmt, muß den Willen haben, sein Leben zu verändern, das sollte jedem klar sein, warum ginge man sonst freiwillig dorthin? Menschen, die nicht über ihr Leben und andere Dinge nachdenken, haben doch gar keine Veranlassung, etwas zu verändern. Daß dieses große Vorhaben nicht sozusagen im Vorbeigehen zum Nulltarif zu haben ist, müßte jedem klar sein. Labile Menschen erwarten das leider oft und verlegen die Schuld ihres Scheiterns nur zu gern auf andere, statt sie bei sich selbst zu suchen. Ich weiß von Betroffenen, daß sie gar nicht den starken Willen und die Erkenntnis haben, daß sie sich selbst voll einbringen müssen, deshalb sind sie ja auch besonders unzufrieden mit ihrer Lebensführung. Man muß ihnen in der Tat helfen, aber nicht indem man das Seminar in Frage stellt." (Brief liegt dem Autor vor.)

    Mir erscheint wichtig, daß Teilnehmer, die sich bedrängt oder gedemütigt fühlen, die willkürlich gesetzten Regeln verletzen und zu ihrem eigenen Schutz das Seminar verlassen, gerade nicht derartig abqualifiziert werden. Offensichtlich ahnen die Verantwortlichen etwas von dem Widerstand, den Teilnehmer leisten können, wenn sie Zielsetzungen, Methoden und Praktiken durchschaut haben. Nicht von ungefähr lautet eine Bestimmung im Anmeldungsbogen von EMT: "EMT behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die für das EMT-Basistraining ungeeignet sind oder die durch ihre Anwesenheit die übrigen Teilnehmer stören, zu jeder Zeit von diesem Seminar auszuschließen. Beim Ausschluß vom EMT-Basis-Training erstattet EMT den gesamten Preis zurück". Ähnliche Bestimmungen gibt es auch bei PET.

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    Psychologische Anmerkungen zum Seminarablauf

    Der folgende Erfahrungsbericht macht deutlich, daß von einem verantwortlichen Analysieren und Bearbeiten persönlicher Probleme bei PET regelmäßig kaum die Rede sein kann. Vielmehr geht es um eine sehr intensive Selbst- und Fremdsuggestion, durch die das bisherige (angeblich nicht erfolgsfähige) Selbst durch ein anderes, erfolgsorientiertes Selbst ersetzt wird. Dadurch wird aber keineswegs eine veränderte Persönlichkeit möglich, sondern zuerst einmal lediglich die Vorstellung einer veränderten Persönlichkeit - eine Vorstellung, die dem Alltag in den meisten Fällen nicht standhalten wird. Die Mittel zur suggestiven Veränderung des Selbstbilds sind lange bekannt, sie sollen kurz aufgelistet werden (nach Angaben von Hansjörg Hemminger, EZW Stuttgart):

    Zusammenfassend läßt sich sagen, daß ähnliche Muster der Gruppen-Manipulation weit verbreitet sind. Sogar die berüchtigten Geldspiele die "Event" oder vom "European Kings Club" werden nach diesem Muster inszeniert. Mit seriöser Arbeit an Persönlichkeitsproblemen hat dies nichts zu tun. Schenkt man Gerüchten aus PET-Kreisen Glauben, steckt das gesamte Unternehmen z.Zt. in einer Krise. Ernst E. Lemmer will das Seminar-Programm umgestalten, das Erfolgstraining soll entfallen, es werden jetzt sogenannte "PET PlanEinsT" Bildungsvorträge sowie ein "PET PlanEinsT" Planungstag angekündigt. Geworben werden soll jetzt über sogenannte Teilnehmer-Meetings. Ob es dabei lediglich um "kosmetische" Veränderungen geht, läßt sich schwer sagen. Der EMT-Anbieter Rudi Herfurt fühlt sich angeblich seit längerer Zeit "ausgebrannt" und möchte sein Unternehmen verkaufen. Wie dem auch sei, das Persönliche Erfolgs-Training wird es weiter geben, solange Menschen bereit sind, willig an "Erfolgs-Lehren" zu glauben.

    Dokumentation

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    Einstieg bei PET: Bericht eines Teilnehmers

    Mittwochvormittag, 9.00 Uhr: Es versammelten sich in einem Hotel der besseren Kategorie ca. 70 Teilnehmer (ausschließlich Herren) mit ihren Paten, soweit ich das erkennen konnte. Aus Gesprächen erfuhr ich, daß bei früheren Kursen ca. 35 Teilnehmer anwesend waren. Bis 11.00 Uhr dauerten die Formalitäten, Anwesenheitsliste prüfen etc.

    Um 11.00 Uhr begann das Seminar mit der Begrüßung durch Ernst E. Lemmer. Die Regeln für das Seminar wurden mitgeteilt: Kein Alkohol während des Seminars, keine Störungen, kein zu spätes Erscheinen, kein Verlassen des Saales ohne Erlaubnis, festgelegtes Menü ohne Zuwahlmöglichkeiten im Restaurant, kein Aufenthalt in den anderen restaurantähnlichen Räumen des Hotels (Café, Bar). Mindere Vergehen werden mit 10 Schweizer Franken "geahndet", und während des ganzen Kursus, auch während des Essens, sollte ständig eine andere Sitzordnung eingenommen werden, um "Klüngeln" entgegenzuwirken. Mir wurde deutlich, daß der Kontakt mit anderen Hotelgästen oder Personal unterbunden werden sollte. Ein solches größeres Vergehen hätte den Rausschmiß aus dem Kurs nach sich gezogen. Auch die Minibars auf den Zimmern waren nicht zugänglich und alkoholische Getränke wurden, selbst auf besonderen Wunsch, nicht gestattet. Telefongespräche nach außerhalb hätten ebenfalls den Kursabbruch nach sich gezogen.

    Danach erfolgte das persönliche Vorstellen des Seminarteilnehmers und Angaben zur Person des Paten. Der Pate selbst war jedoch während des Seminars nicht anwesend. Den Teilnehmern wurde erklärt, daß sie eine "mentale Osmose" während des Seminars erfahren sollten. Mit diesem Begriff war gemeint, daß der Teilnehmer einen Wandel der persönlichen Haltung und der geistigen Einstellung erleben würde. diese "mentale Osmose" sollte sich während des Seminars in den Köpfen der Teilnehmer und auch durch das Erlebte vollziehen. In sechs Phasen sollte dies geschehen: Ablehnung, Widerstand, teilweises Bejahen, totales Ja, teilweises Anwenden, totales Aneignen. Diese sechs Phasen wären jedoch für den Teilnehmer nicht unbedingt erkennbar, sie lägen nicht selten außerhalb seine persönlichen Blickfeldes. Am Beispiel eines noch zu erlernenden "positiven Textes" würde das wie folgt geschehen:

    1. Text und Inhalt stoßen ebenso wie das Lernen auf Ablehnung.

    2. Daraus resultiert ein relativer Widerstand.

    3. Nach "Verarbeiten des Textes" erfolgt ein teilweises Bejahen, da der Text ja in einigen Punkten stimmig ist.

    4. Danach empfindet man den Text als vollkommen richtig.

    5. Aus diesem Empfinden eignet man sich den Text an und verwendet ihn teilweise im Leben.

    6. Letztendlich ist das Ziel mit dem vollkommenen Aneignen und Anwenden in allen Lebenslagen erreicht.

    Anschließend wurde im freien Vortrag der sog. "positive Text" durch einen Herrn S. vorgetragen und dann ausgeteilt. Die Anwesenden wurden aufgefordert, den dreiseitigen Text auswendig zu lernen. Teilweise erfolgte das Lernen bei Hintergrundmusik.

    Unterbrechungen der Seminararbeit und Pausen erfolgten zu unterschiedlichen Zeiten, und der Seminarraum war auch an den übrigen Tagen durchgehend gegen Tageslicht abgedunkelt.

    Nach einer Lernphase des Textes wurden einige Teilnehmer vor der Gruppe abgefragt und z.T. durch Bemerkungen wie "Haben Sie den Text gelernt?" "Warum können Sie den Text nicht?" "Wollen Sie nicht lernen?" herausgefordert. Dadurch sollte wohl das Textlernen intensiviert werden. Zwischendurch wurden die Texte "Der Erste Schritt - Das Verlangen" und "Niemals Aufgeben!" ausgeteilt.

    Am späten Abend begann man, in den Lernphasen Musik einzuspielen. Die Melodien waren ständig die gleichen. Zwischenzeitlich wurde auf Textpassagen eingegangen wie "Erfolg", "Verlangen" und "Durchsetzen". Diese Begriffe wurden bei Themen wie "Attitüden" (Pose/Haltung) und "Denkgewohnheiten" mitverwandt. Dabei wurde zunächst der Einfluß von den Gewohnheiten auf das tägliche Leben dargestellt und auch die daraus gewonnenen Haltungen. Herr Lemmer ging davon aus, daß Denkgewohnheiten verändert werden könnten und damit auch Haltungen verändert würden. Zur Bewußtseinsbildung in Richtung auf eine positive Lebensveränderung forderte er die Teilnehmer auf, täglich mehrmals zu wiederholen: "Ich fühle mich wohl in meiner Haut, ich fühle mich phantastisch, ich bin der phantastischste Mann dieser Welt". Er empfahl, den Text so zu lernen, damit er ins Unterbewußtsein eindringe, ebenso wie der "positive Text".

    Es wurden einzelne Teilnehmer in diesem Zusammenhang nach ihren persönlichen Zielen gefragt. Die Abendarbeit bestand dann weiter darin, den "positiven Text" zu lernen und außerdem eine persönliche Erfahrung zum Thema "das Verlangen" vorzubereiten.

    Das Ende der Seminararbeit war am Donnerstagmorgen um 1.30 Uhr. Geweckt wurde um 7.00 Uhr, Seminarbeginn war um 9.00 Uhr.

    Herr Lemmer trug eine Geschichte zum Thema "das heiße Verlangen" vor. Anschließend hielt er Vorträge zu diesem Thema. Die Teilnehmer wurden zu persönlichen Beiträgen aufgefordert. Am weiteren Vormittag ging es dann um Themengebiete wie "persönliche Ziele", "Zeit", "Zeit-Wert".

    Das Seminar wurde gelegentlich von Fragen des Herr Lemmer und des Herrn S. unterbrochen. Die Fragen lauteten immer: "Wie geht's?" Antwort der gesamten Gruppe: "Phantastisch!" Frage: "Wirklich?" Gruppenantwort: "Ja!" Die Antworten sollten gemeinsam geschrien werden. Mein Eindruck war, daß dabei eine Art Gruppenhysterie entstand. Immer häufiger wurden die Seminarabschnitte von Trommelmusik und klassischer Musik wie am Vortage begleitet. Zwischendurch hieß es immer wieder: "Text lernen". Dabei wurden weitere Texte ausgeteilt wie "Jung sein", "Ihr Geist - Ein Wunder", "Der Glaube", "Mut". diese Texte sollten durchgelesen werden.

    Besonders wurde auf die Themen Zeit, Tagesablauf, Organisation des Tagesablaufs und Erstellung eines Tageszeitplanes eingegangen. Am Nachmittag stand der Themenkomplex "Glaube", allerdings nicht im religiösen Sinne, im Mittelpunkt der Betrachtung. Zwischendurch lernten die Teilnehmer den "positiven Text". Es folgte eine Entspannungsübung, die ca. 30 Minuten dauerte. Am späten Abend wurden die Teilnehmer nach persönlichen Zielen und Lösungsvorgaben befragt und danach, wie ein persönliches Ziel erreicht werden kann.

    Nach den Mahlzeiten, die stets zu unregelmäßigen Zeiten stattfanden und stets aus dem sich wiederholenden Menue bestanden - mittags wie abends - wurde der "positive Text" einzeln abgefragt. Dieses erfolgte in schulmeisterlicher Art und z.T. in Kasernenhofmanier. Besonders betroffen waren hiervon ältere Teilnehmer und ein Teilnehmer, der offensichtlich Lese- und Schreibschwierigkeiten hatte. Dem Versuch einiger Teilnehmer, sich des Abfragens durch persönliche Stellungnahme zu entziehen, wurde sehr rigide begegnet. Das Ende des Seminars war am Freitagmorgen um 2.00 Uhr, jedoch erfolgte die Nachruhe erst um 3.00 Uhr. Am Ende dieses Seminartages wurden wir ermahnt, den Text zu lernen und persönliche Ziele zu erstellen.

    Am Freitag wurde entgegen der Abmachung bereits um 6.30 Uhr geweckt. Das Seminar begann mit Verteilen des Textes "Widerstand". Anschließend wurde ein Teilnehmer aus der Gruppe herausgeholt und vor der Gruppe befragt. Die Befragung betraf persönlichste und intimste Bereiche, dabei ging es jedoch nicht direkt um sexuelle Probleme, sondern mehr allgemein um Eheprobleme und Fremdgehen des Ehepartners. Im Mittelpunkt der mir peinlich erscheinenden Befragung stand die Beziehung des Teilnehmers zu seiner Ehefrau und die Bewältigung seines Eheproblems. Ein anderer Teilnehmer schilderte seine Probleme, die mit der Übernahme des väterlichen Betriebes zusammenhingen. Seine Ehefrau, sein Bruder sowie seine Eltern erschienen in ihrem Rollenverhalten eher negativ und wurden teilweise als intrigant dargestellt. Alle diese Beziehungen wurden vor der Gruppe im wahrsten Sinne des Wortes beleuchtet, denn während der ganzen Befragung mußte der Betroffene vor den versammelten Teilnehmern meistens unter spezieller Beleuchtung - hinter ihm befand sich eine angestrahlte Projektionswand - stehen. Mein Nachbar und ich fragten uns, ob wir hier auf der richtigen Veranstaltung seien. Wir hatten das Gefühl, der jeweilige Teilnehmer werde vor der Gruppe bloßgestellt. Uns war diese Art der Befragungen äußerst unangenehm, den sie berührten persönlichste Bereiche der betroffenen Personen. Es wurden weitere Teilnehmer dieser, in meinen Augen peinlichen Befragung vor anderen unterzogen.

    Nach der Befragung wurde der Text "Widerstand" vorgetragen. Anschließend wurde die Thematik "Zeit-Zeitdiebe" unter dem Aspekt: "Wo vergeude ich Zeit, wer stiehlt mir meine Zeit?" behandelt und der Text "Entscheidung". Am frühen Vormittag wurden 14 Texte verlesen, von denen sich jeder einen Text und das dazu passende Schlagwort heraussuchen sollte. Es ging um: Konzentration, Zielstrebigkeit, Selbstvertrauen, Selbstrespekt, Kreativität, Selbstverbesserung, Entspannung, Entscheidungsfreudigkeit, Erwachsensein, Einbildung/Phantasie, Planung, Selbstbeherrschung, Begeisterung, Selbstsucht. Diese Schlagworte wurden von einzelnen vor der versammelten Gruppe mehrfach lauthals herausgerufen. Das persönliche Schlagwort wurde dann auf übergroßen Tischkarten niedergeschrieben und für den späteren täglichen Bedarf mitgegeben (vermutlich zum Zwecke der Selbstmotivation).

    Das Themengebiet "Mitarbeitermotivation und Gesundheit" wurde nachmittag behandelt. Der Text "Der Preis des Erfolges" wurde ausgeteilt. Danach folgte eine Entspannungsübung wie am Vortag. Am späten Nachmittag ging es um die Eheprobleme eines Teilnehmers. Die Darlegung dieses persönlichen Problems dauerte vor der Gruppe ca. 1 1/2 Stunden. Auch dies war in meinen Augen äußerst peinlich. Am Freitagabend wurde der Text "Wenn" ausgeteilt. Anschließend wurden von der Seminarleitung die offensichtlich vorher bestellten Briefe von Paten und Verwandten ausgeteilt. Einige dieser Briefe, die sehr persönlich gehalten waren, wurden nach dem Essen vor der ganzen Gruppe verlesen.

    Am Abend wurde gemeinsam die mehrfach gehörte Hintergrundmusik gesummt und eine alte Hindulegende gelesen, danach als gemeinsames Lied "Nehmt Abschied Brüder..." angestimmt. Die Hausaufgaben für den Abend bestanden darin, einen Plan für Samstag und Montag zu erstellen, der das Gelernte beinhalten sollte. Danach gab es Zeit für gemeinsame Gespräche. Nachtruhe war gegen 3.30 Uhr am Samstagmorgen.

    Am Samstag erfolgte das Wecken wie üblich. Die Seminararbeit begann mit dem Aufarbeiten der Texte "Womit Liebe zu tun hat", "Deine Kinder". Wieder wurde das Familienproblem eines Teilnehmers durchleuchtet. Danach bildeten die Teilnehmer einen Kreis, und die sogen. "PET-Hymne" wurde abgespielt und anschließend das PET-Credo angehört. Zwischendurch wurden die am Vortage herausgerufenen Schlagwörter und der "positive Text" behandelt. Nun erfolgte die Schilderung des Herrn S. über seine persönlichen Erfolgserlebnisse nach den Besuchen von PET-Kursen.

    Auch an diesem Samstag wurden ständig wie schon seit Donnerstag die Fragen: "Wie geht's?" (Antwort im Gruppenchor: "Phantastisch"), "Wirklich?" (Antwort: "Ja!") gestellt. Der Ausklang des Seminars bestand im Singen des Liedes "Nehmt Abschied Brüder..." wie am Vorabend.

    Danach erschienen, wie bestellt, die Paten und Verwandten. Es erfolgte eine ausführliche Begrüßung und eine Erklärung von Herrn Lemmer, daß dies das letzte Seminar dieser Art gewesen wäre. Für die Zukunft seien andere Kurse geplant. Die eingesammelten "Strafgelder" würden an ein Kinderkrankenhaus in die Berner Region gehen. Anschließend gab es noch Kaffee und eine gemeinsame Verabschiedung.

    Zu Beginn und am Ende des Seminars wurde ein Fragebogen ausgefüllt. Ich erinnere mich noch an einige Fragen, z.B.: Würden Sie alles tun, was PET von Ihnen verlangt? Könnten Sie Ihr Ziel erreichen, auch wenn Verwandte, Ehefrau, Freunde dagegen wären? Haben Sie Angst vor Armut, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod, Verlust eines nahen Verwandten? Wenn Sie etwas brauchen, wissen Sie, wo Sie suchen sollen? Wissen Sie, was Gewohnheiten und Attitüden sind? Alle Fragen konnten nur mit Ja oder Nein beantwortet werden. Gefragt wurde auch nach der Bereitschaft, eine Patenschaft für PET-Seminare zu übernehmen. Soweit ich mich entsinne, lautete die Frage: Kennen Sie schon Namen und Adressen von Menschen, die Sie für PET-Seminare gewinnen wollen?

    Die meisten Teilnehmer traten meines Wissens die Rückreise in Begleitung ihres Paten an. Die Teilnehmer waren durchweg in einer euphorischen Stimmung. Fotografieren war zwar verboten, aber am Ende des Seminars entstanden doch einige Aufnahmen.

    Mir fällt noch ein, daß ich am letzten Tag den Eindruck hatte, es habe sich jemand in meinem Hotelzimmer umgesehen. Mein Wecker lag merkwürdigerweise in dem frischaufgeräumten Zimmer neben dem Bett am Boden, und mein persönlicher Stift, der im Zimmer gelegen hatte, war angeblich von einem Kursbetreuer im Seminarsaal aufgefunden worden. Diese angebliche "Nachlässigkeit" wurde mit 10 sfr geahndet.

    Die Kosten des viertägigen Seminars betrugen etwa 3.000,-- DM. Für die Unterkunft und Verpflegung mußte separat gezahlt werden. (Anonym) Mit

    freundlicher Genehmigung aus: EZW-Materialdienst Nr. 1, 59. Jahrgang, 1. Januar 1996 - (Quell Verlag, Postf. 100033, Stuttgart

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    Die Entwicklung der Rechtsprechung zu neueren Glaubensgemeinschaften (Prof.Dr. Ralf B. Abel, Hamburg/Schmalkalden)

    Der Beitrag gibt die Entwicklung des Rechts der neueren Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, Sekten und Kulte von 1991 bis 1995 wieder.

    I. Allgemeines

    Mit den anfangs allgemein so genannten "Neuen Jugendreligionen" oder "Jugend-sekten" haben sich Rechtsprechung und Schrifttum zunächst nur vereinzelt zu befassen gehabt. Die zunehmende Aktivität dieser Vereinigungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen hat zu einer intensivierten Auseinandersetzung geführt. Im Rahmen eines von der nordrhein-westfälischen Landesregierung getragenen Forschungsprojektes wurde im Jahre 1991 die Rechtsprechung zu neueren Weltanschauungsgemeinschaften, Psychogruppen und Kulten erstmals systematisch erfaßt und ausgearbeitet. Seitdem ist eine Fülle neuer Entscheidungen ergangen. Deren Bild ist ebenso wie die zugrundeliegenden Lebenssachverhalte oft noch uneinheitlich, manchmal kontrovers. Erst teilweise ist es zu einer Verfestigung der rechtlichen Beurteilung gekommen.

    II. Verfassungsrecht

    Die meisten der heute durchweg als "neuere Glaubensgemeinschaften", "Guru-Bewegungen", "Kulte" oder "Sekten" bezeichneten Vereinigungen berufen sich auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 4 GG. Namentlich die Scientology-Organisation will sich nicht als Gewerbe, sondern als Religionsgemeinschaft verstanden wissen. Dem ist die Rechtsprechung so nicht gefolgt. Ganz grundsätzlich hat das BVerfG in seinem Beschluß vom 5.2.1991 festgestellt, daß weder das Selbstverständnis noch die Behauptung, eine Religionsgemeinschaft zu sein, die Berufung auf die Freiheitsgewährleistung des Art. 4GG rechtfertigen. Vielmehr muß es sich nach geistigem Gehalt und äußerem Erscheinungsbild tatsächlich um eine Religionsgemeinschaft handeln. Bei ihrer Prüfung dieser Merkmale haben die staatlichen Gerichte keine freie Bestimmungsmacht, sondern sie haben "den von der Verfassung gemeinten oder vorausgesetzten, dem Sinn und Zweck der grundrechtlichen Verbürgung entsprechenden Begriff der Religion zugrundezulegen. Das BVerfG hat diese Rechtsprechung später ausdrücklich auf die Scientology-Organisation angewandt und den Fachgerichten die Prüfung der Frage auferlegt, ob eine Organisation den Schutz des Art. I, II GG "überhaupt für sich in Anspruch nehmen" kann. Dies hat bezüglich der Hamburger Scientology-Organisation das BAG verneint. Mit den verfassungsrechtlichen Fragen befassen sich im einzelnen Scholz, Müller-Volbehr und Alberts.

    III. Arbeits- und Sozialrecht

    Lange Zeit ungeklärt war die Frage, ob die vielfach zeitintensive Tätigkeit von Mitgliedern einer religiösen oder weltanschaulichen Organisation als bloße Beitragstätigkeit im Rahmen des Mitgliedsverhältnisses oder als Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Für die Scientology-Organisation hat jüngst das BAG in einer Grundsatzentscheidung das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mit allen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen bejaht. In seiner umfangreichen Begründung stellt das BAG fest, daß es sich bei der klagenden Hamburger Scientology-Organisation nicht um eine "Kirche" handele. Dies ergebe sich insbesondere aus dem Umstand, daß es das erklärte Ziel sei, das Vermögen der Organisation mit allen möglichen Mitteln zu mehren. Religion und Weltanschauung seien lediglich vorgeschoben, ein tatsächlicher Bezug zu den zum Verkauf angebotenen Waren und Dienstleistungen sei nicht feststellbar.

    IV. Zivilrecht

    1. Familienrecht

    Probleme ergeben sich bei der Frage, ob einem sektenangehörigen oder sektennahen Elternteil im Fall der Trennung das Sorgerecht zu übertragen ist. Maßstab ist nicht die persönliche Anschauung der Eltern, sondern das Kindeswohl. Bei der Entscheidungsfindung kann nach Ansicht der Rechtsprechung ungeachtet der grundsätzlichen staatlichen Neutralität in Glaubensdingen auch die Zugehörigkeit der Mutter oder des Vaters zu einer religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaft oder einem Kult zu berücksichtigen sein. Je nachdem, wie intensiv die Bindung zu einer bestimmten Organisation ist, und vor allem welche Ziele diese Organisation verfolgt, könnte das Kindeswohl negativ beeinflußt werden.

    So hat das OLG Celle der Mutter eines sechsjährigen Mädchens das Sorgerecht entzogen, die sich einer in Südfrankreich nach alttestamentarischen Vorstellungen lebenden "Community" angeschlossen hatte. Innerhalb dieser Gemeinschaft erhalten die Kinder keine Schulausbildung, sondern sie werden von bestimmten Mitgliedern unterrichtet, bis sie ein Alter von 15 oder 16 Jahren erreicht haben. Anschließend erlernen sie ebenfalls bei Mitgliedern einen handwerklichen Beruf. Damit ist der Lebensweg der Kinder weitgehend an der "Community" orientiert. Im vorliegenden Fall war für das Gericht ausschlaggebend, daß ein Verbleib in der "Community" dem betreffenden Mädchen die freie Entscheidung über die Gestaltung des eigenen Lebensweges später faktisch genommen hätte, da ihr jegliche schulische Ausbildung gefehlt hätte. Nach den gleichen Gesichtspunkten entschied das AG Kempten und sprach das Sorgerecht für ein 13jähriges Mädchen dem Vater zu. Die Mutter hatte sich der Bhagwan-Bewegung angeschlossen und die Tochter ohne Wissen des Vaters auf ein von der Bhagwan-Gruppe in England geführtes Internat gegeben. Damit wäre das Kind ohne anerkannten schulischen Abschluß später leicht in eine Außenseitersituation geraten.

    In einer anderen Sache hat das OLG Hamburg bei einer Sorgerechtsentscheidung der bloßen Zugehörigkeit einer Mutter zur Scientology-Organisation keine erhebliche Bedeutung zugemessen. Dem das Sorgerecht begehrenden, in Hamburg lebenden Vater war es nicht gelungen, einen für das Gericht überzeugenden Nachweis darüber zu führen, daß die von der Mutter nach Kopenhagen verbrachte Tochter negativ beeinflußt sei. Zuvor hatte das FamG Hamburg-Wandsbek als Instanzgericht das Sorgerecht für das Mädchen sowie ein weiteres Kind in einer streitigen Entscheidung dem klagenden Vater zugesprochen, wobei es hinsichtlich des anderen Kindes geblieben ist.

    Zu dem immer wieder virulenten Thema Bluttransfusion hat das OLG Celle im Fall einer "traditionellen" religiösen Sondergemeinschaft entschieden, daß bei besonderer Eilbedürftigkeit eine vorläufige Anordnung zur Ersetzung der elterlichen Einwilligung zulässig ist und vorherigen rechtlichen Gehörs nicht bedarf. Die Grundrechte der Eltern (Hier: Zeugen Jehovas) aus Art. 6 I und 4 I GG müssen in diesen Fällen gegenüber dem Grundrecht des Kindes auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II GG) zurücktreten.

    2. Rückerstattung von Kursgebühren

    Ein verbreitetes Problem ist die Rückerstattung bereits gezahlter oder die Verweigerung noch offener Kursgebühren, wenn sich nachträglich herausstellt, daß eine neutral angekündigte Seminar-veranstaltung einer religiösen bzw. weltanschaulichen Gruppe bzw. einem Kult zuzurechnen ist. Hintergrund ist dabei insbesondere der Umstand, daß vor allem der Scientology-Organisation bzw. deren weltweit tätigem Dachverband "WISE" vorgeworfen wird, Seminare für Firmeninhaber und Führungskräfte als Mittel zur Verdeckten Mitgliederwerbung zu benutzen. Das LG Heidelberg hat zunächst mehrere Rückforderungsklagen gegen eine Scientology-nahe Schulungsfirma mangels konkreter Beweisführung oder wegen Fristversäumnissen abgewiesen. In weiteren Verfahren änderte das Gericht nach Vorlage und Auswertung der Kursmaterialien seine Auffassung und verurteilte antragsgemäß.

    Das LG Heidelberg hat die Mitgliedschaft des Inhabers einer bundesweit tätigen Heilpraktikerschule bei Scientology nicht als hinreichenden Grund für eine Anfechtung von Ausbildungsverträgen nach § 123 I BGB oder § 119 II BGB oder Kündigung nach § 626 BGB anerkannt. Weder würden die Lehrgänge von Scientology-Anhängern durchgeführt, noch sei der Unterricht in sonst einer Weise an den Lehren dieser Organisation orientiert. Demgegenüber wies das AG Hagenow die Honorarklage des Inhabers der Schule gegen eine Schülerin ab, die nach Bekanntwerden der Verbindung des Inhabers zu Scientology umgehend gekündigt hatte. Nach Ansicht des Gerichts hatte eine Aufklärungspflicht über die Verbindung des Inhabers zu der in der Öffentlichkeit umstrittenen Scientology-Organisation bestanden, da dieser Umstand Einfluß auf die Reputation der Schülerin haben konnte.

    Das LG Itzehoe hingegen wies die Rückzahlungsklage eines "ausgestiegenen" Kunden gegen einen scientologischen Management-Trainer ab, weil Indoktrinationsversuche nicht im Einzelfall bewiesen worden seien.

    V. Äußerungsrecht

    1. Träger öffentlichen Rechts

    Der Staat unterliegt dem Neutralitäts- und Toleranzgebot. Staatliche Stellen können sich daher nicht auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gem Art. 5 I GG berufen.

    Allerdings hat eine Regierung als Staatsorgan das Recht, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit öffentliche Warnungen gegenüber Jugendsekten auszusprechen und kritische Stellungnahmen herauszugeben. Dabei stellt die Qualifizierung einer Gruppierung (hier: Transzendentale Meditation) als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion" durch die Bundesregierung keine Ehrverletzung und keinen unzulässigen Eingriff des Staates in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar.

    Darüber hinaus könne eine Landesregierung sich im Rahmen der ihr nach der Landesverfassung zustehenden Befugnisse zur öffentlichen Stellungname auch unabhängig von einer zur Warnung berechtigenden Gefahrenlage kritisch mit einer Lehre auseinandersetzen, wenn und soweit diese Lehre der Wertordnung der Grundrechte widerspricht. Eine öffentliche Warnung setze eine Gefahrenlage voraus. Aber auch unterhalb dieser Schwelle sei Kritik möglich. Ein Eingriff dieser Art sei zum Schutz von Ehe und Familie oder gleichrangigen Rechtsgütern gerechtfertigt, wobei, wie bei jedem Eingriff, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren sei.

    Das OVG Hamburg hat in einem einstweiligen Anordnungsverfahren gegenüber der Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg zwar die Herausgabe einer sehr kritischen Broschüre nicht beanstandet, der Behörde jedoch die Bezeichnung einer Organisation (hier der Scientology-Organisation) u.a. als "Wahnsystem" untersagt, da es sich um eine zum Zwecke der Aufklärung nicht gebotene abfällige Äußerung handele.

    Soweit staatliche Stellen privatrechtliche Vereine oder Initiativen fördern, die sich kritisch mit neuen Religionen und Kulten befassen, sind dem Grenzen gesetzt. Dieses Vorgehen ist nach einer Entscheidung des BVerwG vom 27.3.1992 dann rechtswidrig, wenn die geförderte private Organisation mit ihren kritischen Äußerungen über das Maß hinausgeht, welches noch vom Neutralitätsgebot gedeckt ist. Der geförderte Verein muß sich daher in den dem Staat gesetzten Grenzen bewegen, jedenfalls solange keine gesetzliche Grundlage für die Förderung Privater besteht. Näher mit dem Äußerungsrecht befaßt sich Scholz.

    Auch Gemeinden sind grundsätzlich befugt, sich zu Weltanschauungsgemeinschaften /Kulten öffentlich kritisch zu äußern. Zuverlässigkeitsvoraussetzung ist jedoch, daß der entsprechende Vorgang in die Kompetenz der einzelnen Gemeinde fällt. Der VGH München hat einem solchen Fall angenommen, wenn eine Gruppierung Grundstücke innerhalb einer Gemeinde erwirbt oder zu erwerben beabsichtigt und dadurch gemeindliche Belange oder wichtige Interessen der Bürger beeinträchtigt werden können.

    Soweit die großen christlichen Kirchen ihrerseits zu Problemen mit religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften und Kulten Stellung nehmen, können sie dafür ihrerseits die Gewährleistungen der Religionsfreiheit für sich in Anspruch nehmen. Die Kirchen sind zwar Träger öffentlichen Rechts, ihren steht jedoch das Grundrecht aus Art. 4 II GG zu, welches ihren gesamten Bereich religiöser Betätigung umfaßt. Der VGH München hat bestätigt, daß selbst abwertende Urteile über Lehren und Praktiken bestimmter anderer Glaubensgemeinschaften zulässig sind, sofern dafür ausreichend tatsächliche Grundlagen vorhanden sind. Scharfe und überspitzte Äußerungen sind noch zulässig, nicht dagegen beleidigende Beschimpfungen. Rechtsweg für Unterlassungsklagen gegen eine Kirche als öffentlichrechtliche Körperschaft ist der Verwaltungsrechtsweg.

    Soweit ersichtlich, haben mittlerweile die politischen Parteien Unvereinbarkeitsbeschlüsse im Hinblick auf eine Mitgliedschaft bei einer Scientology-Organisation gefaßt. Das Bundesschiedsgericht der FDP hat einen darauf gestützten Ausschlußantrag des FDP-Landesverbandes Bayern gegen zwei höherrangige scientologische Mitglieder zurückgewiesen.

    2. Privatrechtsträger

    Große Bedeutung für die Praxis hat die Frage, inwieweit sich Private, insbesondere die Medien, kritisch über neue Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften äußern dürfen. Die umfangreiche Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen hat Anlaß zu einer Vielzahl instanz- und obergerichtlichen Entscheidungen, meist Verfügungsverfahren, gegeben. Die Presse darf kritisch und verantwortungsbewußt zu Fragen, die die Allgemeinheit interessieren, Stellung nehmen. Das OLG Frankfurt a.M. hat entsprechend der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, daß im Einzelfall selbst Schärfen und Überspitzungen des öffentlichen Meinungskampfes hingenommen werden müssen, um nicht eine Lähmung in der öffentlichen Kritik und Diskussion durch gerichtliche Sanktion befürchten zu müssen. Im vorliegenden Fall wurden die Bezeichnungen "Seelenfänger", "Seelenkartell", "Ausbeutung" sowie "Hungerlohn" in einem Fernsehbericht über die Organisation "Universelles Leben" als von Art. 5 GG gedeckt angesehen. Das OLG Köln wie auch das OLG Hamburg kommen zu dem Schluß, daß Unwerturteile von der Presse- bzw. Meinungsfreiheit gedeckt sind.

    Etwas anderes würde gelten, wenn geübte Kritik als "Schmähung" anzusehen sei, was der Fall wäre, wenn sie der sachlichen Grundlage entbehre und deshalb der Verunglimpfung diente. So seien die Bezeichnungen des Vereins zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis (VPM) als "Psycho-Unternehmung", bzw. "rechte Psycho-Sekte" nicht zu beanstanden. Nach ähnlichen Kriterien haben das OLG Stuttgart wie auch das OLG Frankfurt entschieden. Das Recht der Meinungsäußerung beinhalte das Recht, entsprechende Werturteile abzugeben. Das BVerG hat schließlich entschieden, auch Glaubensgemeinschaften müßten es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse der freien Rede sei es diesen daher zumutbar, kritische Äußerungen hinzunehmen.

    Das OLG Stuttgart hat die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. § 823 I BGB eines eingetragenen religiösen Vereins als gegeben angesehen, als in einem Presseartikel behauptet wurde, diese Organisation wolle die Burg Katzenstein kaufen, was nicht bewiesen werden konnte. Andererseits darf nach einem Urteil des OLG Hamburg von der örtlichen Scientology-Organisation gesagt werden, daß Immobiliengeschäfte und Grundstücks-Deals zu ihren Haupteinkunftsarten zählen. Das LG Hamburg hat dem Berliner Mieterverein gestattet, eine Hamburger Firma und deren Geschäftsführer unter der Überschrift "Scientology-nahe und andere Firmen und ihre (ehemaligen) Helfer und Helfershelfer in Berlin" mit Namen zu benennen und sie als "Umwandlungs- und Entmietungsprofis" zu bezeichnen.

    Ein Thema, welches in jüngster Zeit wiederholt Anlaß zu gerichtlicher Prüfung gab, ist die Frage, ob die Zugehörigkeit von Personen zu religiösen oder weltanschaulichen Gruppen oder Kulten öffentlich bekannt gegeben werden darf. Grundsätzlich kann es sich bei einem derartigen "Outing" um einen Eingriff in die negative Bekenntnisfreiheit gem. Art. 4 I GG und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 I i.V. mit Art. 1 I GG der betroffenen Person handeln. Zum Schutz wichtiger Interessen der Allgemeinheit, wozu auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zählt, kann ein solcher Eingriff allerdings gerechtfertigt sein, freilich nicht immer ohne Hinzutreten besonderer Gründe. Das OLG Köln bejahte ein Informationsinteresse der Allgemeinheit, über die Zugehörigkeit eines Künstlers für den eine Ausstellung geplant war, zur Scientology-Organisation aufgeklärt zu werden. Es bestand die Gefahr, daß die Ausstellung dieses Künstlers zur Goodwillveranstaltung für die Organisation vor ahnungslosem Publikum werden konnte.

    Ebenso haben es das OLG Karlsruhe und das OLG München für rechtmäßig erklärt, daß von privater Seite vor einer GmbH als "Tarnorganisation" der Scientology-Organisation gewarnt wird. Demgegenüber hat das OLG Hamburg die Benutzung des Begriffes "Tarnorganisation" für eine Musikfirma nicht für gerechtfertigt gehalten, auch wenn deren Inhaberschaft und Management scientologisch ist und der Firmenname einem hochrangigen scientologischen Codewort entspricht.. Die Aufklärung über die frühere Scientology-Zugehörigkeit eines Trainers von Managementseminaren ist für das OLG München gerechtfertigt, wenn dieser Trainer Teile der Hubbard-Management-Lehre in seinen Kursen praktiziert. Gleiches gilt für die Inhaberschaft an einer scientologischen Farb- und Stilberatung.

    Das OLG Frankfurt a.M. hat es als rechtmäßig angesehen, wenn Filmaufnahmen von Mitgliedern einer Sekte zur Berichterstattung über deren besonderes Verhalten angefertigt werden. Die betroffene Glaubensgemeinschaft "Universelles Leben" sei Gegenstand des allgemeinen Interesses, daher sei die umstrittene Berichterstattung dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen. Die aufgenommenen Bilder zeigen relative Personen der Zeitgeschichte, die mehr oder weniger zufällig in Verbindung zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis geraten seien.

    An anderer Stelle scheiterten äußerungsrechtliche Verfügungsanträge des "Universellen Lebens" an der fehlenden Aktivlegitimation dieser nicht verfaßten Gemeinschaft. Weder das OLG Frankfurt a.M. noch das OLG Bamberg akzeptierten die lediglich behauptete Prozeßstandschaft der jeweiligen Kläger für eine unbestimmte Vielzahl unbekannter Dritter.

    VI. Vereins-, Gewerbe- und Straßenrecht

    Vereinsrecht

    Die Frage, ob insbesondere die einzelnen Scientology-Organisationen Idealvereine oder verkappte Gewerbeunternehmen sind, hat die Rechtsprechung bereits in der Vergangenheit umfangreich beschäftigt. Die Gerichte haben überwiegend die Eintragung in das Vereinsregister wegen Gewerblichkeit abgelehnt. In der Praxis scheinen die meisten der hier angesprochenen Vereinigungen jedoch streitlos als Idealvereine eingetragen worden zu sein. Hieran hat sich die Kritik entzündet. Nach Ansicht von Karsten Schmidt, der dem Beschluß des KG vom 17.7.1992 entgegentritt, ist ein unrechtmäßig eingetragener Wirtschaftsverein von Amts wegen zu löschen. Im übrigen ist in einem solchen Fall die Verwaltungsbehörde gem. § 43 II BGB zur Entziehung der Rechtsfähigkeit befugt. Für eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft gilt dies nach einem Urteil des BVerwG v. 27.3.92 nur eingeschränkt.

    Danach entfällt der Schutz des Grundrechts aus Art. 4 GG nicht schon dann, wenn sich die Gemeinschaft überwiegend wirtschaftlich betätigt. Erst dann wird eine solche Gemeinschaft nicht durch das Grundrecht der Religionsfreiheit geschützt, wenn ihre religiösen oder weltanschaulichen Lehren nur als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele dienen. Eine Entziehungsverfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart nach § 43 II BGB gegen einen scientologischen Verein wurde vom VG Stuttgart bestätigt, vom VG Mannheim hingegen aufgehoben. Zwar verfolge der Verein nach dem Gesamtbild der äußeren Verhältnisse einen überwiegend wirtschaftlichen Geschäftbetrieb. Die Behörde habe jedoch keine Feststellungen dazu getroffen, ob es sich um eine Religions-- oder Weltanschauungsgemeinschaft handele oder nicht und demzufolge die Bedeutung des Art. 4 GG für die Auslegung von § 43 II BGB verkannt..

    Gewerberecht

    Die meisten der religiösen und weltanschaulichen Gruppen beteiligen sich aktiv am Wirtschaftsleben. Wenn aber mit der Absicht der Gewinnerzielung auf Dauer der Verkauf von Waren und Dienstleitungen betrieben wird und sich die Betätigung nach ihrem Gesamtbild als gewerblich darstellt, liegt nach der Rechtsprechung des BVerwG ein gem. § 14 GewO anmeldepflichtiges Gewerbe vor. Für die Frage, ob ein anmeldepflichtiges Gewerbe ausgeübt wird, bedarf es nicht der Feststellung, ob ein Verein als Religions- oder Weltanschauunngsgemeinschaft i.S. von der Art. 14 I GG anzuerkennen ist, auch auf einen verfolgten Zweck kommt es nicht an.

    Straßenrecht

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen von religiösen und weltanschaulichen Organisationen in eigener Sache auf öffentlichen Straßen und Wegen geworben werden darf, wird von der Rechtsprechung mit Zurückhaltung gegenüber staatlicher Intervention beurteilt. Das BVerw hat Untersagungsverfügungen der Freien und Hansestadt Hamburg gegen das unentgeltliche Verteilen von Flugblättern durch eine scientologische Vorfeldorganisation aufgehoben. Das Ansprechen von Passanten hingegen ist nach ständiger Rechtsprechung unzulässig. Nach einem Urteil des VGH Kassel ist das Aufstellen von Tischen und Ständen genehmigungspflichtige Sondernutzung. Ob eine Genehmigung zu erteilen ist, ergibt sich im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen. Zu berücksichtigen sind einerseits die Grundrechte Dritter, z.B. Passanten oder Anlieger. Schließlich fließen auch straßenrechtliche Gesichtspunkte in eine fehlerhafte Entscheidung ein. Eine eventuell negative Beurteilung der jeweiligen Organisation darf das Ermessen nicht beeinflussen. Eine Ablehnung von vornherein darf nur erfolgen, wenn ein evidenter Gesetzesverstoß offensichtlich ist, so etwa wenn der Inhalt von Druckvorschriften gegen Vorschriften des StGB verstößt.

    Das OLG Stuttgart hat das Verteilen von Flugblättern innerhalb einer Fußgängerzone dem genehmigungsfreien Gemeingebrauch zugeordnet, ohne auf die Frage einzugehen, ob für eine religiöse Gemeinschaft geworben werden sollte.

    VII. Privatschulen

    Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind zunehmend bestrebt, eigene, bekenntnisabhängige Schulen einzurichten. Als Voraussetzung sind allerdings strenge Vorgaben zu erfüllen. Das BVerfG hat herausgestellt, daß es für die Einrichtung einer Bekenntnis- bzw. Weltanschauungsschule erforderlich ist, daß die jeweilige Schule insgesamt von dem jeweiligen Bekenntnis oder der Weltanschauung geprägt ist. Eltern, Schüler und Lehrer müssen dieselbe weltanschauliche Überzeugung teilen. Darüber hinaus hat das BVerwG in einem weiteren Urteil betont, es müsse in jedem Falle sichergestellt sein, daß die Qualifikation der Schüler von Privatschulen nicht hinter der der Schüler öffentlicher Schulen zurückbleibt. Hier könnten sich allerdings Defizite zu Lasten der bekenntnis oder weltanschauungsabhängigen Schulen ergeben. So könnten Unterrichtsziele, die nicht im Einklang mit dem jeweiligen Bekenntnis stehen, ausgeklammert werden. Durch die Art und Weise der Vermittlung des Lehrstoffes im Lichte des prägenden Bekenntnisses können bei den Schülern leicht Zerrbilder von der Wirklichkeit entstehen. Eine unbefangene Aufnahme und eigenständige, vorurteilslose Beurteilung des Stoffes würde nahezu ausgeschlossen, was die Genehmigungsfähigkeit einer Schule verringert.

    VIII. Steuerrecht

    Schon nach einer Entscheidung des FG Hamburg vom 31.12.1984 war einer deutschen Scientology-Organisation die Gemeinnützigkeit nicht anerkannt worden. Das FG Münster hat eine andere Scientology-Vereinigung mangels Gemeinnützigkeit für umsatzsteuerpflichtig erklärt. Kosten für Scientology-Kurse können nach einem Urteil des FG Nürnberg steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

    IX. Ausland

    In den Nachbarländern sind, soweit erkennbar, ähnliche rechtliche Probleme wie in der Bundesrepublik Deutschland aufgetreten. Zur Zuordnung der dortigen Scientology-Organisationen hat der VGH Wien die Gewerbeeigenschaft von Scientology Wien bejaht, nachdem bereits in den Vorjahren eine begrenzte Steuerpflicht von Scientology festgestellt worden war. Diese Rechtsprechung wurde vom ÖstVerfGH bestätigt.

    Verfügungsverfahren des VPM gegen Kritiker blieben in Österreich und in der Schweiz erfolglos. Nach einer Entscheidung des Landesgerichts für ZRS Wien darf eine Werkmappe der Erzdiözese Wien weiter verbreitet werden, die sich kritisch mit dem VPM auseinandersetzt. Mit Rechtsfragen bezüglich Sekten und Neuer Kulte in Frankreich befassen sich d'Onorio und Pierre-Caps.

    Aus: -NJW-1996-Heft 2-

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