Bemerkenswerte Veränderungen, Personalien und Nachrichten

  1. Buddhismus in Europa: Gemeindebetreuung wird organisiert.
  2. ISKCON
  3. Jehovas Zeugen
  4. Kirchen und Sekten
  5. Mun-Bewegung
  6. Scientology
  7. TM-Bewegung
  8. VPM

Buddhismus in Europa: Gemeindebetreuung wird organisiert.

Die Buddhistische Kultusgemeinde Österreichs (BKV) führt für die Buddhisten Wiens das Deleksystem ein, da die Wiener Buddhistische Gemeinde inzwischen einige hundert Buddhisten umfasst. Begonnen wird damit in den Wiener Bezirken Neubau und Josefstadt. Geplant ist aber bereits, dies System flächendeckend und (buddhistische) gruppenübergreifend in Wien einzuführen.

"Delek" wird eine Nachbarschaftsgruppe in der buddhistischen Gemeinschaft genannt. Zu ihr sollen jeweils 30 bis 40 Leute, die nahe beieinander wohnen, gehören. In der Zeitschrift "Ursache & Wirkung" vom Oktober 1994 berichtet Pia Palme, die zusammen mit Frank Zechner das Projekt leitet, über die Planungen und begründet das Projekt: "Dinge wie Altersbetreuung, Babysitten, Gespräche, Diskussionen, El- terntreffen, Praxisgemeinschaften etc. lassen sich in einer Nachbarschaftsgruppe leichter bewerkstelligen."

Die Leiter oder Koordinatoren der Nachbarschaftsgruppe werden "Dekyong", Beschützer des Wohlbefindens genannt. Ein "Hauptdekyong" genannter Leiter soll für die Koordination und das Wohlbefinden unter den Kollegen sorgen.

Vorbild für das Wiener Dekyong-System sei das Hauskreis oder Delek-System, das Chögyam Trungpa Rinpoche 1981 in Boulder/ Colorado (USA) eingeführt hatte. Als weitere Quellen für den Delek-Gedanken werden das Vajradhatu Dekyong-Handbuch sowie ein Vortrag von Vsel Tendzin genannt. (Q: Projekt:Deleksystem in Wien von Pia Palme in: Ursache & Wirkung 3/94, Oktober 1994). T.G.

ISKCON

  1. Fehler zugegeben - innerer Wandel vollzogen?
  2. Schönredner und Selbstkritik

Fehler zugegeben - innerer Wandel vollzogen?

Bei einer "Wissenschaftlichen Konferenz" der zur ISKCON gehörenden "Akademie für Vaishnava-Kultur" zum 25. Jahrestag des Bestehens der ISKCON in Deutschland wurde erstmals selbstkritisch zu der Geschichte von Waffenbesitz und Sammlungsschwindel Stellung genommen.

Anfang der siebziger Jahre waren bei einer polizeilichen Durchsuchung neben 800.000 DM unklarer Herkunft und Bestimmung in dem Krishna-Haupttempel in Deutschland zwei Pistolen und zwei Gewehre sowie die zugehörige Munition beschlagnahmt worden. Der damalige Tempelpräsident nahm die Verantwortung für die gefundenen Waffen auf sich und wurde zur gesetzlichen Mindeststrafe auf Bewährung verurteilt. Um andere, weitere Vorwürfe und um den Sammlungsschwindel ging es dann in einem Prozeß beim Landgericht Frankfurt. In seinem Urteil vom 28.4.78 hatte das Landgericht Frankfurt gravierende Beanstandungen an der Sammelpraxis der ISKCON festgehalten. In dem Urteil hieß es damals u.a.: "Da alle Geldbewegungen über die Vereine der ISKCON stattfanden, konnte eine selbständige wirtschaftliche Betätigung des Hilfswerkes nicht festgestellt werden".

Heute heißt es von Seiten der Organisation dazu: "Daß es in der Hare-Krishna-Bewegung aber auch in der Folgezeit nicht zu einer selbstkritischen Reflektion kam, wird von den Gottgeweihten (heute T.G.) als Mangel empfunden, dem mit dieser Arbeit ein Stück abgeholfen werden soll" zu Beginn eines selbstkritischen Artikels von "Sukrita dasa", dem heutigen Leiter der Rechtsabteilung der ISKCON Deutschland. (Sukrita Dasa: Der Rettershof- Prozeß aus heutiger Sicht. Quelle s.u.)

Die ISKCON beansprucht, ihre damaligen Probleme gelöst zu haben und sich auf dem Wege der Besserung zu befinden.

Zu Schwierigkeiten mit den Familien neuer "Anhänger" wird gesagt: "Zurückblickend müssen wir feststellen, daß wir immer wieder gravierende Fehler im Umgang mit der Öffentlichkeit, mit Familien und mit Institutionen gemacht haben."

Auch einige der weiteren "Fehler", die früher stets ebenfalls abgestritten wurden, werden heute sogar indirekt beim Namen genannt und damit als (frühere) Praxis zugegeben (und bestätigen damit an weiteren Punkten die frühere, als "intolerant" verteufelte Kritik): "Minderjährige dürfen sich (heute - T.G.) nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis ihrer Eltern einer Tempelgemeinschaft anschließen. ... Heute ermuntern wir niemanden mehr dazu, seine Ausbildung vorzeitig abzubrechen..."

Diese und andere, teilweise weitergehende selbstkritische Ausführungen sind dokumentiert in: Akademie für Vaishnava-Kultur: 25 Jahre ISKCON-Deutschland. Konferenz der Akademie für Vaishnava-Kultur am 29. Januar 1994 in Wiesbaden. o.O. o.J. (1994 Wiesbaden)

Schönredner und Selbstkritik

Die teilweise scharfe Selbstkritik der ISKCON und die durch die heutigen Regelungen bestätigten, problematischen Zustände in der Vergangenheit beweisen zunächst einmal: Frühere Kritik von Aussteigern, betroffenen Familien, "CultWatchern" und Fachleuten, die oft als überzeichnet abgelehnt wurde, war jedenfalls in Deutschland zutreffend.

Wie die Entwicklung weitergehen wird, wird sich zeigen. Immerhin ist zu konstatieren, daß sich die deutsche ISKCON auch aus einem Kartell von "Jugendreligionen" und anderen weltanschaulichen Extremgruppen nach der zweiten Konferenz anscheinend offiziell zurückgezogen hat. Es scheint so zu sein, daß die ISKCON nicht mehr an diesen Tagungen teilnimmt, bei denen u.a. auch Mun-Bewegung und Scientology ihre Strategien absprechen. Von einer Distanzierung von der Vishwa Hindu Parishad ist man allerdings weit entfernt.

Auf jeden Fall sind jetzt die angeblich neutralen "Fachleute", die die ISKCON früher vehement gegen sachlich berechtigte Kritik in Schutz genommen und pauschal als "spirituelle Erneuerungsbewegung" verteidigt haben, blamiert. Sie stehen solange unter dem Verdacht der unwissenschaftlichen Schönfärberei oder sogar der bewußten Desinformation, wie sie sich nicht selbstkritisch mit ihren früheren "Fellow-Traveller"-Geschichten auseinandersetzen. T.G.

Jehovas Zeugen

  1. Wachtturmgesellschaft will Religionsgemeinschaft sein und Körperschaft des öffentlichen Rechts werden.
  2. Firma oder Körperschaft? Die Wachtturmorganisation bereitet sich auf das Millenium vor.

Wachtturmgesellschaft will Religionsgemeinschaft sein und Körperschaft des Öffentlichen Rechts werden.

In dem deutschen Bundesland Berlin versucht die Wachtturm-Organisation, die Rechte einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" zuerkannt zu bekommen. (Oft wird diese sehr privilegierte Rechtsform für (u.a.) Religionsgemeinschaften sogar mit einer inhaltlichen staatlichen "Anerkennung" verwechselt.) Um diese öffentlichkeitswirksame Privilegierung in Berlin zu erhalten, argumentierte die Wachtturm Organisation zunächst damit, daß ja die (noch nicht freigewählte) Modrow-Regierung in der DDR die Organisation der Jehovas Zeugen am 14.3.1990 als "Religionsgemeinschaft" anerkannt hatte und wollte daraus ableiten, man sei nun nach der Wiedervereinigung automatisch eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts" - offensichtlich, um damit in besonderer Weise die staatliche und öffentliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft zu erlangen.

Das Verwaltungsgericht in Berlin ist dem ersten (und Haupt-)Teil der Argumentation nicht gefolgt (da es die Rechtsfigur der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" in der DDR nicht gab). Das Gericht hat aber dem Senat, der Landesregierung des Bundeslandes Berlin, im Oktober 1993 aufgegeben, der Wachtturm- Organisation die Körperschaftsrechte zu verleihen. Ob dies möglich ist, wird jetzt wohl vom Senat geprüft. Es ist damit zu rechnen, daß diese Angelegenheit wegen der Präze- denzqualität jeder Entscheidung die Verwaltungsgerichte bis in die höchsten Instanzen beschäftigen wird.

Firma oder Körperschaft?

Die Wachtturmorganisation bereitet sich auf das Millenium vor

Zu erwarten war, daß die Wachtturmorganisation am Ende der seit 1914 geltenden "Millionen- jetzt-lebender-Menschen-werden-nicht-sterben"- Dra nicht nur ideologische, sondern auch organisatorische Veränderungen vornehmen würde. Neben der intensiven Bautätigkeit als Vorbereitung auf die Zeit "danach" gibt es nun auch organisatorische Umstrukturierungen. Während man anderswo ganz einfach noch als Firma strukturiert ist - was alle Macht für die Inhaber und keine Rechte für die "Jehovas Zeugen" genannten Verkäufer des Endzeit-Literatur-Konzerns sicherte, will man die Organisation in Deutschland jetzt vom organisatorischen Erscheinungsbild zur Religionsgemeinschaft umbauen.

Selbst wenn, wie die Jehovas-Zeugen-Organisation in Deutschland u.a. durch das Auftreten des früheren ostdeutschen Zweiges als "Religionsgemeinschaft..." nun zum Ausdruck bringen will, die JZ-Organisation ab jetzt ausschließlich eine "Religionsgesellschaft" wäre, bliebe zu fragen: Warum sollte eine Gemeinschaft, die in (West-) Deutschland jahrzehntelang absichtlich und ohne Not gerade nicht die Form einer expliziten Religionsgemeinschaft gewählt hatte, nun auf einmal die Kriterien für eine staatliche Verleihung von Körperschaftsrechten erfüllen?

Denn keine staatliche Stelle in Deutschland, auch nicht ein Gericht, hatte die Jehovas Zeugen bisher daran gehindert, statt als Firma als Religionsgemeinschaft aufzutreten. Keine staatliche Stelle ist auch für eine Entscheidung "Religionsgemeinschaft - ja oder nein" zuständig. Auch wenn dies - je nach Interessenlage oder Kenntnisstand immer wieder einmal behauptet oder gewünscht wird.

Regeln kann und muß der Staat aber u.U., in welcher Rechtsform eine Religionsgemeinschaft agieren kann - ob als Wirtschaftsunternehmen, als eingetragener Idealverein oder gar als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dabei geht es u.U. nach formalen Gesichtspunkten ab, die aber durchaus auch ihren Sinn haben. Beispiel: Eine neugegründete Religionsgemeinschaft mit neuen Offenbarungen oder gar altehrwürdigen Traditionen mit einwandfreien, sozialen Zielsetzungen, heiligen Schriften, usw. kann z.B. nicht in das Vereinsregister eingetragen werden, wenn sie nicht mindestens sieben Gründungsmitglieder hat.

Bisher hatten Gerichte z.B. entschieden, daß bei bestimmten gewerblichen Formen der Betätigung einer Gemeinschaft - unbeschadet eventueller religiöser Eigenschaften - nicht einmal die Eintragung als Idealverein in Frage kommt, sondern ein Gewerbe anzumelden sei.

Im Übrigen: Bislang machte gerade die mitgliedschaftliche Verfassung die "Körperschaften des öffentlichen Rechts" aus. Hier hätte die Wachtturm-Gesellschaft wohl eine Bringeschuld gegenüber ihren eigenen Anhängern, die ja bisher nur solange zählen, wie sie als "Verkündiger" aktiv sind und im Übrigen in der Organisation bisher keine Mitgliedsrechte hatten.

Erst die nähere Zukunft wird zeigen, ob der Staat der Berliner Wachturm-Organisation über die Rechtsfähigkeit nach staatlichem Recht hinaus, wie sie jeder Verein hat, auch die Fähigkeit verleiht, Träger bestimmter öffentlich-rechtlicher Befugnisse zu sein. T.G.

Kirche und Sekten

Bischof fordert angesichts von Sekten und ähnlichen Gruppierungen zur religiösen Erziehung der Kinder auf.

Der Bischof von Berlin, Dr. Wolfgang Huber, hat an die Gesellschaft appelliert, sich mehr um die religiöse Bildung junger Leute zu kümmern. Kinder und Jugendliche dürften nicht zu "religiösen Analphabeten werden" sagte Huber am 22. Oktober in einer Berliner Radiostation. Dabei verwies er u.a. auf die inzwischen 400 weltanschaulichen und religiösen Gruppen, die in einem Bericht des Berliner Senats über Jugendreligionen und Psychogruppen genannt werden, sowie auf die tot aufgefundenen Angehörigen des Sonnentempler- Ordens in der Schweiz und in Kanada.

Wie Bischof Huber betonte, hätten sektenähnliche Gruppen weiterhin Zulauf. Sie lockten mit einfachen Antworten auf schwierige Fragen unserer Zeit. Wer sich auf solche Gruppen einlasse, könne sich den Zwängen, in die er gerate, oft kaum wieder entziehen. Besonders gefährdet seien dabei junge Leute. Deshalb gewinne die Frage der religiösen Erziehung "heute in neuer Weise an Gewicht." Eltern, Großeltern, Paten und Angehörige tragen nach Ansicht des Berliner Bischofs Mitverantwortung dafür, daß bei Kindern und Jugendlichen kein "religiöses Vakuum entsteht, das Sekten und ähnliche Gruppen dann für sich ausnutzen können."

Nicht nur in der Kirche, sondern auch in Familie und Schule "müssen wir wieder den Mut haben, von Gott zu reden" fügte der Bischof hinzu. (Q: epd vom 22.10 1994)

Mun-Bewegung

  1. Weiter Einreiseverbot für Mun in Deutschland
  2. Mun-Engagement in Nordkorea
  3. Gefährdet Schwerpunktsetzung GUS und Ostasien Arbeitsplätze
  4. Weltfriedenskonferenz mit Gorbatschow und Mun
  5. Integere Mun-Prominente
  6. Gorbatschow als Mann der Mafia

Weiter Einreiseverbot für Mun in Deutschland

Das Bundesministerium des Inneren teilt mit Datum vom 4. Mai 1994 mit: "Ihre Information trifft zu, daß für Herrn San Myung Mun ein Einreiseverbot in die Bundesrepublik besteht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich Ihnen nähere Einzelheiten dazu aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitteilen kann." (Q: Schreiben des BMI vom 4.5.1994; liegt der Redaktion vor.)

Mun-Engagement in Nordkorea

Am 15. April 1992, zum 80. Geburtstag des inzwischen verstorbenen Staatspräsidenten Kim, Il Sungs, wurde Mun, San Myung bei einer Massenkundgebung im KimIl-Sung-Stadion in Pyonyang als einer von sieben angeblichen Helden des antijapanischen Widerstandes geehrt, indem durch Teilnehmer im Stadion nach der in Nordkorea üblichen Art sein Name geformt wurde.

-Im November 1993 übernahm die zum Mun- Imperium gehörenden Kum-Kang-San-International-Gruppe die Führung des Botong- Kang-Hotels (170 Zimmer in neun Stockwerken); es handelt sich dabei um ein Joint Venture zwischen Mun-Bewegung und Nordkorea. Die Kum-Kang-SanGruppe ist bereits seit 1987 in Pyonyang (und Peking) unter Leitung von Frau Park, Kyung Yun aktiv. Frau Park ist vorliegenden Informationen nach auch Besitzerin der Korean Commercial Bank und der North Corea Bank. Als Präsident der munistischen Firma fungiert ein Park, Jong Kung, von dem es heißt, er sei nordkoreanischer Geheimagent und als solcher tätig in Japan, Hong- Kong, Macao, Taiwan, Deutschland und Frankreich. Über Park, Jong Kung fädelte Frau Park Kyung Yun anscheinend die Kontakte nach Nordkorea und den Besuch Muns in Nordkorea 1991 ein.

-Auch das An-San-Kwan-Hotel gehört zur Kum-Kang-San-International. Die 250 Angestellten werden von zehn Munanhängern angeleitet. Diese munistischen Führungskräfte gehören zur Tokioter Niederlassung von Kum- Kang-San-International und werden über die Corean Commercial Bank bezahlt. - An der angeblichen Geburtsstätte Muns in dem Dorf Sasang-Ri wurde eine Gedenk und Pilgerstätte nach dem Vorbild der für Kim, Il Sung in dessen Geburtsort eingerichteteten aufgezogen. Ein Pilgerstrom, vor allem japanischer Mun--Anhänger hat inzwischen eingesetzt. Die Visa und Reiseformalitäten werden von der Kum- Kang-San-Firma übernommen.

-Bei den Gesprächen zwischen Mun und Kim, Il Sung sollen sich diese "verschwägert" haben. Mun habe Kim, Il Sung gefragt, ob er dessen Sohn Kim, Jong Il - nun gewissermaßen als Muns "Neffen" "ausbilden" solle, was von Kim, Il Sung bestätigt worden sei.

-Mun, San Myung war zwar selbst zu den Trauerfeierlichkeiten für den nordkoreanischen Diktator Kim, Il Sung eingeladen, schickte aber Park, Bo Hi, seine rechte Hand und u.a. Herausgeber der Washington Times und der südkoreanischen Seggy Ilbo ("Welt-Zeitung"), sowie die Managerin Park, Kyung Yun. (Q: Shukan Bunshun, Tokio, 28.7.1994 und eigene Berichte) T.G.

Gefährdet Schwerpunktsetzung GUS und Ostasien Arbeitsplätze in deutschen Betrieben der Mun-Bewegung?

Die Frankfurter Rundschau meldete am 1. September 1994: "Heyligenstaedt: Fast die Hälfte der Stellen soll wegfallen. cri Frankfurt a. M.

Zur Rettung des in die Schieflage gerutschten Gießener Werkzeugmaschinenbauers Heyligenstaedt sollen von den 450 Beschäftigten künftig nur noch 239 weiterbeschäftigt werden. Dies erläuterte gestern der zum Vergleichsverwalter bestellte Rechtsanwalt Dirk Pfeil.

Auf der Grundlage eines von ihm erstellten Gutachtens hatte das Amtsgericht Gießen zuvor das Vergleichsverfahren eröffnet.

Die Gläubigerversammlung findet am 30. November statt.

Das Unternehmen, das der koreanische Konzern Saeil Heavy vor neun Jahren von der Gruppe Rinn & Cloos übernommen hatte, macht seit zehn Jahren Verluste. Im abgelaufenen Jahr liefen bei 61,2 Millionen Mark Umsatz 43,2 Millionen "Miese" auf. Nach Angaben des Vergleichsverwalters haben die Koreaner bislang 250 Millionen in die Firma gesteckt. Für eine Sanierung sind laut Pfeil zusätzlich 40 Millionen Mark erforderlich.

Um die Vergleichsquote von 40 Prozent zu gewährleisten, stellen die Koreaner eine Bürgschaft über acht Millionen bereit und werden das Verfahren "finanziell" begleiten". Bislang seien 13,9 Millionen geflossen. Kleine Gläubiger bekämen Forderungen bis 3000 Mark voll erstattet." (Q: FR 1.9.94)

Weltfriedenskonferenz mit Gorbatschow und Mun

Vom 26. - 29.März 1994 fand eine weitere Konferenz des "Summit Council on World Peace" statt. Der Mun-Bewegung gelang es erneut, 20 "ehemalige Präsidenten und Staatsoberhäupter" (u.a. Edward Heath) und angeblich über 100 aktive Politiker aus aller Welt für die Teilnahme zu gewinnen. Im Mittelpunkt sollen die Reden von Mun und Gorbatschow gestanden haben.

Gorbatschow, inzwischen anscheinend fest in den Mun-Veranstaltungsbetrieb eingebunden, wurde von Mun bei seiner Rede als einziger direkt angesprochen. Die Rede enthielt, wie üblich, die gesamte Mun-Lehre, angefangen vom sogenannten "Fall" bis zur Herstellung der "wahren Blutslinie" und den "Wahren Eltern". (Q: Weltblick, 6. Jg. 1994, Nr. 2) T.G.

Integere Mun-Prominente

Die Mun-Zeitschrift "Weltblick" kommt auf diese neuerliche Beteiligung Gorbatschows an einer offensichtlichen MunVeranstaltung jetzt noch einmal zurück.

Daß solche Teilnahme eher erklärungsbedürftig als zeichenhaft ist, liegt zwar auf der Hand. Die Mun-Zeitschrift ärgert sich nun über die "am weitesten verbreitete (...) Erklärung für das Interesse bedeutender Persönlichkeiten an Rev. Moon und den unifikatorischen Organisationen". Wir lesen: Dabei sei "die Rede von ,Korruption- und ,Käuflichkeit- - beispielsweise eines Michael Gorbatschow". So irrwitzig es einem denkenden Menschen erscheinen muß, weltbekannte, einflußreiche und als integer geltende Politiker wie Edward Heath, Kenneth Kaunda oder Herman Luns, Got- tesmänner und -frauen wie der Metropolit von Neu Delhi und ehemalige WCC-Vorsitzende Mar Gregorios oder die Witwe Martin Luther Kings und Wissenschaftler von Rang wie Sir John Accles (sic), würden für ein vergleichsweise geringes Honorar oder die Einladung zu einer Konferenz in New York oder Seoul einer fragwürdigen Organisation gegenüber die Augen verschließen" (Weltblick, 6. Jg. Nr. 2) so zutreffend und nicht widerlegt ist diese Erklärung bisher.

Es scheint das Gemüt abgetretener Politiker eben doch sehr zu belasten, nicht mehr im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit zu stehen. Es ist auch zu vermuten, daß die "vergleichsweise geringen" Honorare der Mun-Bewegung von Ex-Politikern in Nöten nicht als gar so gering erachtet werden. Kreise der gegenwärtigen russischen Regierung haben übrigens den Verdacht geäußert, die sogenannte Gorbatschow-Stiftung werde von Mun finanziert.

Es scheint für Gorbatschow inzwischen überhaupt keine Qualitäts- und Geschmacksgrenze mehr zu gelten. Kürzlich hat er nun auch noch Kontakt gemacht mit dem VPM-freundlich, als Public-Relations-Organisation für Extrem- Pfingstler (Bonnke, Spitzer usw.) und andere sektenartige Gruppierungen geltenden sogenannten "Arbeitskreis Christlicher Publizisten (ACP)" des Heinz Matthias.

Davor betätigte sich der Ex-Politiker Gorbatschow sogar als Redner vor einer heute allgemein als absolut "fragwürdig" geltenden Organisation, dem Anlage-Schwindel-Unternehmen "European Kings Club" - ob nun mit "verschlossenen Augen" oder nicht. Als Sänger trat beim EKC übrigens zusätzlich der ansonsten tatsächlich als "integer geltende" Alt-Star Udo Jürgens auf - er war ebenfalls einfach engagiert worden. T.G.

Zur Problematik eines als "integer geltenden Politikers" übernehmen wir mit freundlicher Genehmigung des Verfassers Peter Carstens eine Buchrezension aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 28.11.1994:

Gorbatschow als Mann der Mafia

Werner Raiths Thesen über das organisierte Verbrechen in Rußland

Werner Raith: Das neue Mafia-Kartell. Wie die Syndikate den Osten erobern. Rowohlt Verlag, Berlin 1994, 191 Seiten, 32, Mark.

Zwölf Bankleiter hat die "rote Mafia" während der ersten sechs Monate dieses Jahres in der GUS ermordet. Getötet wurden außerdem zwei Abgeordnete, sieben Ermittler, zwölf Journalisten und mindestens 347 Menschen. Werner Raith, der seine Kenntnis der organisierten Kriminalität in den vergangenen Jahren mehrfach bewiesen hat, befaßt sich in seinem jüngsten Buch mit den Mafia-Brigaden in Rußland, die einst im Halbdunkel der sowjetischen Schattenwirtschaft entstanden und groß wurden. So groß, daß sie - Raith zufolge - Mitte der achtziger Jahre genug Einfluß besaßen, um die Wahl des Generalsekretärs der KPdSU zu beeinflussen.

Wenn es stimmt, was Raith bedächtig und zugleich kühn vorträgt, müßten seine Thesen einschlagen wie Maschinenpistolengarben in eine Hauswand. Raith übernimmt Aussagen, denen zufolge russische Dunkelmänner Mitte der achtziger Jahre Gorbatschow an die Spitze der Sowjetunion gebracht hätten - weil der ein guter Schauspieler gewesen sei ("Philanthrop und Freund des Papstes"), vor allem aber, weil er "als ehemaliger Parteichef im Stawropoler Gebiet, einer der am stärksten korrumpierten Provinzen Rußlands, hinreichend erpreßbar war, um nicht auf eigene dumme Gedanken zu kommen."

In Gorbatschows Amtszeit habe die "rote Mafia" - zu der viele ehemalige kommunistische Funktionäre gehörten - ihre Aktivitäten ins Gigantische ausweiten können. Habe sie sich vor Jahren noch damit begnügt, beispielsweise tonnenweise Baumwolle aus staatlichen Lagerhäusern zu stehlen, um daraus Jeanshosen herzustellen, operiere sie nun mit Waffen, Drogen, Plutonium und gewalttätiger Dienstleistung aller Art. Auftragsmorde, so der Verfasser, werden derzeit weltweit am schnellsten und zuverlässigsten von Killern aus der ehemaligen Sowjetunion verübt. Tausende gestohlene Autos importierten die Brigaden aus Westeuropa - teilweise in Transportflugzeugen der aus Deutschland abziehenden russischen Streitkräfte. Heerscharen von Frauen werden in westeuropäische Bordelle verschoben. Allein nach Berlin gelangten jährlich 20 000 neue Prostituierte. Westliche Konzerne hätten mit Protektion der russischen Mafia große Geschäfte einfädeln können - wie etwa der italienische Lebensmittel und Chemiekonzern Ferruzzi, der am Ural ein fruchtbares Gebiet von der Größe Hessens pachtete. Raith ist überzeugt, daß Rußlands Banken und auch das Baugewerbe inzwischen weitgehend von Syndikaten beherrscht werden.

Mit von der Partie seien viele ausländische Gruppen. Italienische Mafia und Camorra- Clans haben nach Raiths Ansicht Osteuropa und die ehemalige DDR längst als Investitionsparadies für ihr schmutziges Geld entdeckt. Einer Hochrechnung des BundeskriminalamtsPAGE 39

zufolge wurden in den neuen Bundesländern bis zu 170 Milliarden Mark investiert, die aus Verbrechen und illegalen Geschäften stammen. Raith beklagt in diesem Zusammenhang, daß die deutschen Gesetze und Fahndungshemmnisse kriminelle Organisationen geradezu hierher einlüden. In Berlin, dem Drehkreuz der Ost-West-Operationen des organisierten Verbrechens, habe man den Kampf schon aufgegeben.

In Rußland sei alles noch viel schlimmer. Es existierten keine verläßlichen Instanzen. Raith glaubt, daß sogar die Auseinandersetzung zwischen Jelzin und den sogenannten "Reformgegnern" Chasbulatow und Ruzkoi, die mit der Belagerung und Bombardierung des Parlamentsgebäudes 1993 ihren Höhepunkt erreichte, in Wahrheit ein Machtkampf zwischen offiziellen und heimlichen Eliten gewesen sei. Man mag daran zweifeln. Verschwörungstheorien sind in der Literatur über organisiertes Verbrechen beliebte Stilmittel zur Unterhaltung der Leser. Wer aber die Nachrichten aus Moskau verfolgt, neigt dazu, Raiths Thesen plausibel zu finden. Peter Carstens

Ergänzend ist darauf zu verweisen, daß sich Raith bei seinen Ausführungen zu Gorbatschow i.W. auf die Veröffentlichung eines russischen Bürgerrechtlers stützt:

Ljew Tomofeijew: Gorba - Warum Gorbatschow an die Macht kam. Moskau 1993

Scientology

  1. Zu den Waffen
  2. Deutsche Innenminister vermuten Scientologyschwerpunkt
  3. Scientology-Organisationen in Frankreich

"Zu den Waffen" ("Call-to-Arms") - Mobilmachung gegen Deutschland

Die größten Kontroversen ruft in Deutschland z.Zt. die Scientology-Organisation hervor.

Auffassung der Bundesregierung ist, "daß die Scientology-Sekte weder eine Religionsgemeinschaft noch eine Weltanschauung ist und sie sich deshalb auch nicht auf das Grundrecht des Artikels 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 WRV (Weimarer Reichsverfassung) berufen kann". (Stellungnahme des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Frauen vom 23.10.1990)

Auf Grund der erheblichen Kritik und den Beanstandungen an der wirtschaftlichen Betätigung ist Scientology teilweise dazu übergegangen, für die wirtschaftliche Betätigung des Kursverkaufs die Anmeldung eines Gewerbes vorzunehmen. Zugleich aber versucht die Organisation, sich als eine in Deutschland verfolgte religiöse Minderheit darzustellen. In diesem Zusammenhang wurde von Scientology eine Aktion "Callto-Arms-Germany" am 4.5.1994 gestartet und eine "Germany Task Force I/OSA INT" gegründet, zur Abwehr angeblicher "neonazistischer Regierungsattacken auf Scientology-Organisationen und Mitglieder in Deutschland." T.G.

Deutsche Innenminister vermuten Scientologyschwerpunkt bei Wirtschaftskriminalität

In der Pressemitteilung über eine Konferenz der Innenminister und Innensenatoren auf der Insel Usedom (MecklenburgVorpommern) erklärte der Vorsitzende der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, Alwin Ziel, unter anderem "Beobachtung der Scientology-Organisation: Die Innenminister sind der Auffassung, daß die Erkenntnislage zur Zeit noch keine bundesweite Zuordnung zur Kategorie der politischen Bestrebungen erlaubt. Die Scientology-Organisation stellt sich gegenwärtig den für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständigen Behörden der inneren Verwaltung als eine Organisation dar, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft Elemente der Wirtschaftskriminalität und des Psychoterrors gegenüber ihren Mitgliedern mit wirtschaftlichen Betätigungen und sektiererischen Einschlägen vereint. Der Schwerpunkt ihrer Aktivitäten scheint im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu liegen. Deshalb sollten staatliche Abwehrmaßnahmen zunächst in diesem Bereich fortgesetzt werden."

(Q: Pressemitteilung der ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder der Bundesrepublik Deutschland Nr. 19/94 vom 6. Mai 1994) T.G.

Scientology-Organisationen in Frankreich unter Treuhänderschaft

Paris, Juni 1994: Die Pariser "Scientologykirche" ist unter die Vormundschaft des Handelsgerichts gestellt worden. Das Handelsgericht hat Madame Chavaux als gerichtliche Treuhänderin bestellt. Ähnliche Verfahren haben auch in der Provinz stattgefunden. Scientology soll dem Staat etwa 60 Millionen FF schulden, davon 20 Millionen Gewinnsteuer. 30 Millionen nicht bezahlte Beiträge für Krankenkasse und die Kasse für Familiengelder, sind seit über 10 Jahren nicht abgeführt worden. (Diese Kassen und die Altersrentenkassen der allgemeinen Arbeitnehmer, müssen normalerweise von den Beiträgen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers finanziert werden, wobei die Arbeitgeber diese Beiträge gleich vom Gehalt abziehen müssen und die Abzüge zusammen mit den Arbeitgeberanteilen an die betreffenden Kassen abzuführen haben. Wenn der Arbeitgeber nicht oder verspätet zahlt, behält er also gleichzeitig die Beiträge der Arbeitnehmer.) Der Schritt des Handelsgerichts ist insofern folgenschwer, als er bedeutet, daß Scientology nicht als Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht (association sans but lucratif), sondern als eine handeltreibende Gesellschaft angesehen wird, und zwar aufgrund ihrer tatsächlichen Aktivitäten. Dies ist eine deutliche Parallele zu der entsprechenden Hamburger Entscheidung. Scientology hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und darauf verwiesen, daß sie in den USA als religiöse Organisation steuerfrei sei. Die angeblichen Meinungen amerikanischer Behörden haben aber bisher in Frankreich keine Geltung.

(Q: Liberation, 11./12.6.1994, Le Monde, 12./13.6.1994, Le Quotidien, 11./12.6.1994) C.C. / T.G.

TM-Bewegung

  1. Kirchen warnen
  2. Röm.-Katholische Sektenbeauftragte widerspricht

Kirchen warnen vor TM-Frontorganisation Naturgesetzpartei

Die 1993 auch in Österreich gegründete "Naturgesetzpartei", die sich in Österreich und Deutschland, aber auch in anderen Ländern an den Kommunal- Regional- und Parlamentswahlen (und an den Europawahlen) beteiligte, ist ein Versuch der TM, ihr Wirken auf politischer Ebene zu etablieren.

Darauf wies der Sektenreferent der österreichischen Evangelischen Kirche, Pfarrer Johannes Spitzer bei einer Pressekonferenz in Villach hin.

Das Parteiprogramm der Naturgesetzpartei weist u.a. darauf hin, daß die sogenannte "Technologie des Naturgesetzes" unter anderem Maharishis Transzendentale Meditation beinhalte. Naturgesetzpartei und TM seien in Österreich "praktisch ident", Parteiobmann (Vorsitzender) Lothar Krenner sei gleichzeitig Sprecher der Transzendentalen Meditation in Österreich, erklärte Spitzer. Krenner erklärte daraufhin bei einer Pressekonferenz, die Naturgesetzpartei könne nicht ohne Meditation auskommen, die er als "Allheilmittel" gegen Krankheit, Kriminalität usw. anpries. Das Programm der Naturgesetzpartei bestehe i.W. aus der Installierung von 1.000 "Yogi-Fliegern", die zum Wohle des Landes täglich die TM- Flugtechnik, d.h. das TM-Siddhi-Hüpfen ausüben solle, wodurch ein positives Klima in Österreich entstehen solle. In Deutschland forderte die Naturgesetzpartei sogar 7.000 staatlich angestellte Siddhas.

(Q: APA Österreich vom 2.9.1994 und Eigenbericht) T.G.

Röm.-Katholische Sektenbeauftragte widerspricht TM-Behauptungen über angebliche Anerkennung durch Kardinal

Im Zusammenhang mit der Kandidatur der Naturgesetzpartei der TM-Bewegung und einem Schreiben eines zur TM-Bewegung gehörenden Anwalts an verschiedene, evangelische und röm.-katholische Bischöfe wurde behauptet, Kardinal Ratzinger habe "auf päpstliche Weisung und unter ausdrücklicher Bezugnahme auf TM an die katholische Glaubenskongregation geschrieben", daß der Vatikan "eine Übernahme östlicher Meditationsformen nicht ablehne".

Die Sektenbeauftragte der röm.-katholischen Diözese Rottenburg stellte dazu fest: "Auch wenn diese Behauptung immer wieder von TM-Anhängern verbreitet wird, ist sie schlichtweg falsch. Der Begriff ,transzendentale Meditation- erscheint in einer Anmerkung des Schreibens der Römischen Glaubenskongregation über einige Aspekte der christlichen Meditation ( 15. Oktober 1989). In dieser Anmerkung werden allgemein verschiedene östliche Meditationsformen aufgezählt - nicht bewertet! Eine Wertung ist vielmehr dadurch beabsichtigt, daß im Inhalt des Schreibens im positiven wie im abgrenzenden Sinn, grundsätzliche Kriterien hinsichtlich christlicher Meditations und Gebetsformen formuliert werden. (...) Wer aus diesem Papier eine kirchliche Empfehlung der TM ableitet, verkennt vollkommen die fraglose Unvereinbarkeit von christlichem Glauben und TM. Susanne Beul, Rottenburg."

(Q: Südwestpresse, 8.6.1994)

VPM

Ausschließlich Bücher über VPM wurden beim Katholikentag im Zentrum "Sekten und Neue Heilslehren" gestohlen

(Vorbemerkung der Redaktion:

"VPM" bedeutet Verein für psychologische Menschenkenntnis. Katholikentag ist der alle zwei Jahre stattfindende Kongress der römisch-katholischen Kirche in Deutschland für Laien und kirchliche Mitarbeiter. Der 92. Katholikentag fand im Juni 1994 in Dresden statt.)

In einem Brief der Sektenbeauftragten vom 2. Juli 1994 an den Vorsitzenden dieses Kongresses heißt es: "Sehr geehrter Herr Iltgen, die in unserem Zentrum tätigen Beauftragten für Sekten und Weltanschauungsfragen haben - zum größten Teil aus privaten Beständen - Literatur und Informationsmaterial über verschiedene weltanschauliche Gruppierungen zur Verfügung gestellt. Die Literatur wurde zur Ansicht in einem eigenen ,Bücherzimer- ausgelegt. Am Freitag wurde aus diesem Zimmer sämtliche Literatur zum Thema ,VPM- entwendet. Die Besucher wurden über diesen Tatbestand schriftlich in Kenntnis gesetzt. Die Information hatte den folgenden Wortlaut: ,Alle Bücher zum VPM wurden seltsamerweise gestohlen. Wer hat Interesse, kritische Information zu verhindern? Verfasser: Stamm, Sorg, Hemminger-. / Hier lag das Buch: ,Lieblingsgeschichten von Eugen Sorg über den VPM- / ,Aus der WERKMAPPE wurde das Heft zum VPM gestohlen-. Auf telefonische Anweisung der Geschäftsstelle (Frau Speer nach Rücksprache mit Herrn Muth) mußten diese Informationen entfernt werden. Zur Begründung dieser Anweisung wurde angegeben, daß Mitglieder des 'VPM' - deren Namen der Geschäftsstelle nicht bekannt sind - dort vorstellig geworden seien und über diese Informationen Beschwerde geführt hätten. ..." (14 Unterschriften).