Griechenland:
Besiegelt am Namenstag von Antonios Alevisopoulos

Scientology-Organisation "Zentrum für angewandte Philosophie" (KEFE) aufgelöst

Es ist "erwiesen, daß der Verein Ziele verfolgt, die nicht mit dem § 1 der Vereinssatzung übereinstimmen und die der Natur und dem Begriff des Menschen als freiem Wesen, sowie den Sitten und Bräuchen des griechischen Volkes widersprechen. ...Der Verein ist daher aufzulösen. Entschieden und verkündet in außerordentlicher öffentlicher Sitzung in Athen am 20. Dezember 1996."... Der Präfekt von Attika, zuständige Aufsichtsbehörde, hatte die Auflösung des Scientology-Vereins "Zentrum für angewandte Philosophie" (KEFE) beantragt, "in der Hauptsache, weil dieser Verein andere Zwecke verfolgt, als die in seiner Satzung festgelegten, hilfsweise, weil die Zwecke und die Tätigkeit des Vereins gesetzeswidrig und unmoralisch geworden und in Gegensatz zur öffentlichen Ordnung geraten sind."

Taktisches Auftreten als Religion

In dem Urteil, das dem Antrag voll entspricht, heißt es unter anderem: &"Aus einer Uuml;berzahl von Dokumenten, die bei einer staatsanwaltlichen &Durchsuchung ... des Vereinsbüros in Athen, Patission 200 beschlagnahmt wurden ... geht hervor, daß der Verein ein Zweig der international tätigen Organisation "Scientology" mit Hauptsitzen in Kopenhagen/ Dänemark und Los Angeles/USA ist. Diese Organisation tritt in zahlreichen Staaten als Religion "Church of Scientology" auf, in Griechenland aber als Verein mit der Bezeichnung "Zentrum für angewandte Philosophie (KEFE). .... Manchmal tritt sie (sc. Scientology) unter dem Deckmantel einer religiösen Bewegung auf, um dadurch in den Genuß des verfassungsmäßigen Schutzes und der Vorteile einer Religionsgemeinschaft, zu kommen, wie z.B. steuerliche und devisenrechtliche Erleichterungen.

Das "Zentrum für angewandte Philosophie" ist unter dem Deckmantel einer philosophischen Vereinigung tätig und hat keine religiöse Eigenschaft. So schrieb auch der Vorstandsvorsitzende in einem Schreiben vom 8. Juni 1995 an den Heiligen Synod der Kirche Griechenlands, daß es sich bei KEFE nicht um eine Religion handelt. Seit 1995 jedoch begann der Verein, willkürlich und auf eine gegen die guten Sitten verstoßenden Weise, zu behaupten, er sei eine Religionsgemeinschaft, um so den Eindruck zu erwecken, seine Mitglieder würden wegen ihrer religiösen Überzeugungen verfolgt."

Das Urteil kommt zu dem Ergebnis: "Nach all dem kann sich der Antragsgegner weder auf 'Verletzung der Religionsfreiheit' berufen, weil er ja laut Satzung als 'philosophischer Verein' auftritt, noch auf Verletzung der freien Meinungsäußerung, weil der Schutz dieser Freiheit beschränkt wird durch das Gebot, nicht Rechte anderer, Moral, Gesundheit oder Öffentliche Ordnung zu verletzten. (§ § 17 und 9 Abs. 2 ESDA). Gerade diese Rechte aber verletzt der Antragsgegner mit seiner Aktivität.

Es handelt sich (bei KEFE) um eine Organisation mit medizinisch, gesellschaftlich und ethisch gefährlichen und schädlichen Praktiken." Totalitäre Praxis Das Urteil beschreibt u.a. den Druck, der auf Austrittswillige und Ausgetretene ausgeübt wird und folgert: "Die vom Verein ... vertretene Theorie und die von ihm geübte Praxis hebt jeden Sinn der persönlichen Freiheit, der freien Meinungsäußerung und der verfassungsmäßig verbürgten Koalitionsfreiheit (§ 12 der gr. Verfassung), die auch das negative Koalitionsrecht einschließt, nämlich das Recht, nicht an einem Verein beteiligt zu sein, auf, weil auf die austretenden Mitglieder Druck dahingehend ausgeübt wird, daß sie wieder zum Verein zurückkehren."

Menschenverachtende Züge

"Mit allem Ausgeführten ist erwiesen, daß es sich (bei KEFE) um eine Organisation mit totalitären Strukturen und Zügen handelt, die i. W. den Menschen verachtet, nur 'dem Anschein nach' frei handelt um Mitglieder zu gewinnen, die aber dann "nach allen oben beschriebenen Verfahren und Theorien einer Gehirnwäsche unterzogen werden mit dem Ziel, eine gelenkte Denkweise und die Reduzierung auf ein Minimum von Wi- derspruch auf der Grundlage der Thesen und Theorien des Begründers von Scientology zu schaffen. Somit haben wir es schließlich mit willenlosen Wesen zu tun, die die Möglichkeit verloren haben, selbst Entscheidungen als Produkte ihres freien Willens zu treffen. Wirtschaftliche Betätigung An verschiedenen Punkten macht das Urteil auch die für einen Idealverein nicht mögliche wirtschaftliche Betätigung von Scientology fest, für die es Beweise z.B. in der wirtschaftlichen Verbindung zur "Mutterorganisation" gibt, an die Lizenz- gebühren abzuführen sind.

Genannt wird u.a. eine Vereinbarung vom 2.2.91 ("Vertrag zur Bevollmächtigung eines Handelszeichens") die KEFE mit der Scientology Mission International (SMI) abgeschlossen hat. "Daraus ergibt sich, daß der Verein ein Wirtschaftsunternehmen betreibt und dabei als Deckmantel je nach Bedarf, die Eigenschaft eines philosophischen Vereins bzw. zuletzt, die Eigenschaft einer Religionsgemeinschaft benützt." Es wurden darüberhinaus auch "Unregelmäßigkeiten in der Buchführung" sowie "steuerliche Verstöße" festgestellt. Schließlich wurden Zahlungen für entgeltliche Leistungen, also eigentlich Honorare für Dienstleistungen, als "Spenden" bezeichnet.

Darum kommt das Urteil zu dem Schluß: "Der besagte Verein (Antragsgegner) ist ein getarntes Wirtschafts- und Handelsunternehmen mit einem Leistungsangebot am psychotherapeutischen Markt, Kommunikationsseminaren und Reinigungstherapien; er nimmt Inkasso- und Geschäftsführungsarbeiten vor. Diese sind kaufmännische und eigennützige Handlungen, die für einen uneigennützig-philosophischen Verein verboten sind.

Unselbständige Organisation

Dem griechischen Vereinsrecht widerspricht auch die Steuerung von außen. "Der Verein ist keine selbständige Organisation, sondern unterliegt einer strengen hierarchischen Struktur auf internationaler Ebene und steht unter der Kontrolle ausländischer Organisationen und Zentren, ein Umstand, der unserer öffentlichen Ordnung (§ 33 des Bürgerlichen Gesetzes) widerspricht." Besiegelt am 17. Januar 1997 von Tony Bosnakoudis, Athen Das Urteil wurde am 20. Dezember 1996 ausgestellt, aber wegen der Weihnachts- und Neujahrspause noch nicht veröffentlicht.

Auch waren da die uuml;blichen bürokratischen Bestimmungen zu &beachten bevor es für diejenigen mit einem berechtigten Interesse an dem Fall (Stadtverwaltung, Eltern usw.) offiziell erhältlich war. Das erste Exemplar des Urteils wurde deshalb erst am 17. Januar 1997 ausgegeben. Dies Datum hat besondere Bedeutung. Die Orthodoxe Kirche feiert am 17. Januar das Gedächtnis des Hl. Antonios, und man kann nicht anders, als diese Dinge unwillkürlich mit dem verstorbenen Vater Antonios Alevisopoulos zu verbinden. Er war die bestimmende Figur in der Auseinandersetzung mit Scientology in Griechenland und zog die "Dead Agenting"-Wut von Scientology auf sich. Jemand sagte, als er das Datum des Siegels auf dem Urteil sah: "Selbst nachdem er gestorben ist, sind sie ihm nicht entkommen. Er hat das Urteil besiegelt."