Presseerklärung der Evangelischen Zentralstelle für
Weltanschauungsfragen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur
Verfassungsbeschwerde der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat heute zur Verfassungsbeschwerde der
"Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas" vom 26. Juni 1997 Stellung
bezogen und festgestellt, dass das Berliner Bundesverwaltungsgericht die
Klage der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts neu prüfen muss.
Im Vorfeld dieser Entscheidung des BVG hatte die Leitung der Zeugen Jehovas
zentrale Lehraussagen wie das Verbot der Teilnahme an Wahlen sowie das
Verbot der Ableistung von Wehrersatzdienst abgemildert. Das BVG weist
jedoch darauf hin, dass eine Religionsgemeinschaft nicht an ihrer
Selbstdarstellung, sondern an ihrem tatsächlichen Umgang mit den
Mitgliedern zu beurteilen ist. Es ist zu begrüßen, dass das BVG damit das
Recht auf Religionsfreiheit erneut unterstreicht und eine Gemeinschaft
nicht nach ihren Glaubensinhalten, sondern nach dem tatsächlichen Verhalten
ihren Mitgliedern gegenüber beurteilt. Damit trägt das BVG jenen
Betroffenen Rechnung, die vom rigiden Umgang der Leitung der Zeugen Jehovas
mit den Mitgliedern, mit Aussteigern und mit Kindern berichten.
Mit diesem Urteil bleibt die Diskussion um den Status der Zeugen Jehovas
offen. Die Frage ist, ob der freiheitliche Staat Gemeinschaften
privilegieren will, die für sich Freiheiten reklamieren, die sie ihren
Mitgliedern vorenthalten.
Berlin, den 19. Dezember 2000
Dr. Andreas Fincke
Ev. Zentralstelle für Weltanschauungsfragen
Auguststr. 80
10117 Berlin
Tel.: 030 / 28 39 5-160
Fax.: 030 / 28 39 5-212
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Weitere Links zum Thema Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas
- Presseerklärung des Weltanschauungsbeauftragten der Ev. Kirche in
Württemberg zusammen
mit dem Beauftragten der Ev. Kirche im Rheinland, Pfarrer Keden, zum
BVG-Urteil
- Presseerklärung
- TAZ vom 20. 12. 2000: Interview mit Nadeem Elyas vom Zentralrat der
Muslime
- Das
Urteil fördert den religiösen Pluralismus
- ZDF.MSNBC vom 19. 12. 00:
- http://www.zdf.msnbc.de/news/68303.asp
- Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2000
- 2 BvR 1500/97 - verkündet am 19. 12. 2000
- http://www.bundesverfassungsgericht.de
- Presseerklärung von Renate Rennebach (MdB), SPD, zum heutigen (19. 12. 00) Urteil des BVerfG.
- Presseerklärung
Justiz/Zeugen Jehovas-2
SPD will Kriterien für Anerkennung von Religionsgemeinschaften= Die
sektenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Renate Rennebach,
sprach sich dafür aus, die Kriterien für die Anerkennung von
Religionsgemeinschaften als Köperschaften des öffentlichen Rechts konkreter
zu fassen. Die SPD-Politikerin erklärte in Berlin, der Gesetzgeber müsse
prüfen, ob nicht Rechtstreue und Loyalität gegenüber dem demokratisch
verfassten Staat als Voraussetzungen in das Grundgesetz aufgenommen werden
müssten. Andernfalls würde solchen Organisationen Tür und Tor geöffnet, die
sich ganz offensichtlich nicht an unsere demokratische Grundordnung halten;,
so Rennebach weiter.