Presseerklärung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsbeschwerde der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat heute zur Verfassungsbeschwerde der "Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas" vom 26. Juni 1997 Stellung bezogen und festgestellt, dass das Berliner Bundesverwaltungsgericht die Klage der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts neu prüfen muss. Im Vorfeld dieser Entscheidung des BVG hatte die Leitung der Zeugen Jehovas zentrale Lehraussagen wie das Verbot der Teilnahme an Wahlen sowie das Verbot der Ableistung von Wehrersatzdienst abgemildert. Das BVG weist jedoch darauf hin, dass eine Religionsgemeinschaft nicht an ihrer Selbstdarstellung, sondern an ihrem tatsächlichen Umgang mit den Mitgliedern zu beurteilen ist. Es ist zu begrüßen, dass das BVG damit das Recht auf Religionsfreiheit erneut unterstreicht und eine Gemeinschaft nicht nach ihren Glaubensinhalten, sondern nach dem tatsächlichen Verhalten ihren Mitgliedern gegenüber beurteilt. Damit trägt das BVG jenen Betroffenen Rechnung, die vom rigiden Umgang der Leitung der Zeugen Jehovas mit den Mitgliedern, mit Aussteigern und mit Kindern berichten.

Mit diesem Urteil bleibt die Diskussion um den Status der Zeugen Jehovas offen. Die Frage ist, ob der freiheitliche Staat Gemeinschaften privilegieren will, die für sich Freiheiten reklamieren, die sie ihren Mitgliedern vorenthalten.

Berlin, den 19. Dezember 2000

Dr. Andreas Fincke
Ev. Zentralstelle für Weltanschauungsfragen
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Weitere Links zum Thema Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas

Presseerklärung des Weltanschauungsbeauftragten der Ev. Kirche in Württemberg zusammen mit dem Beauftragten der Ev. Kirche im Rheinland, Pfarrer Keden, zum BVG-Urteil
Presseerklärung
TAZ vom 20. 12. 2000: Interview mit Nadeem Elyas vom Zentralrat der Muslime
Das Urteil fördert den religiösen Pluralismus
ZDF.MSNBC vom 19. 12. 00:
http://www.zdf.msnbc.de/news/68303.asp

Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 - verkündet am 19. 12. 2000
http://www.bundesverfassungsgericht.de
Presseerklärung von Renate Rennebach (MdB), SPD, zum heutigen (19. 12. 00) Urteil des BVerfG.
Presseerklärung


Justiz/Zeugen Jehovas-2

SPD will Kriterien für Anerkennung von Religionsgemeinschaften= Die sektenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Renate Rennebach, sprach sich dafür aus, die Kriterien für die Anerkennung von Religionsgemeinschaften als Köperschaften des öffentlichen Rechts konkreter zu fassen. Die SPD-Politikerin erklärte in Berlin, der Gesetzgeber müsse prüfen, ob nicht Rechtstreue und Loyalität gegenüber dem demokratisch verfassten Staat als Voraussetzungen in das Grundgesetz aufgenommen werden müssten. Andernfalls würde solchen Organisationen Tür und Tor geöffnet, die sich ganz offensichtlich nicht an unsere demokratische Grundordnung halten;, so Rennebach weiter.