Regierung darf berichten und warnen:

Familienministerium bekommt Recht gegen Psychogruppe

Das Oberverwaltungsgericht Münster wies in einer am 23. Mai veröffentlichten Entscheidung den Einspruch der Psychogruppe "VPM" (Verein für psychologische Menschenkenntnis), Hauptsitz Zürich, gegen die Aufnahme in der geplanten Informationsschrift der Bundesregierung über Jugendsekten und Psychogruppen zurück. Die Richter urteilten, die kritische Würdigung des VPM in der Informationsschrift bewege sich "im Rahmen eines willkürfreien, sachlichen Werturteils, das auf einem vertretbar gewürdigten Tatsachenkern" beruhe. (Az.: 5B 168/94).

Experten gehen davon aus, daß nun der Veröffentlichung der seit Herbst 1994 "überfälligen" Broschüre durch Bundesministerin Noltes Ministerium nichts mehr im Wege steht.