Plan der Bildungsanstalt für Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen

von F. Fröbel

In seinem "Plan der Bildungsanstalt für Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen" führte Fröbel aus, wie er den Ausbildungsgang für Kindergärtnerinnen und Erziehungsgehilfinnen für Haus und Familie bis ins einzelne geplant hatte. Der Plan verfolgte mehrere Zwecke: Einmal wurden die Voraussetzungen für eine den Zielen Fröbels entsprechende Durchführung der Kindergartenerziehung geschaffen. Zum anderen wurde in der "Bildungsanstalt" den jungen Mädchen eine umfassendere Bildung vermittelt, als den Frauen besonders des Kleinbürgertums damals zuteil wurde. Schließlich erhielten gerade die Letzteren eine bis dahin nicht übliche Berufsausbildung, die es ihnen ermöglichte, einen befriedigenden, angesehenen Beruf auszuüben.

Zweck der Anstalt

Im Allgemeinen

Der Zweck der Anstalt ist im Allgemeinen: Ausbildung geeigneter Jungfrauen zur Pflege, Entwicklung und Erziehung des Kindes, von seiner Geburt bis zu völlig erlangter Schulfähigkeit, darum bis zur Begründung des eigentlichen Schulunterrichts, diese mit eingeschlossen; also Ausbildung zur Einigung des Hauses, der Natur, der Schule und des Lebens als eines in sich notwendig einigen Ganzen zur Erreichung des Erziehungszieles: Erfassung, Entwicklung und Ausbildung des Menschen und zwar schon als Kind, sowohl in seiner persönlichen Eigentümlichkeit, wie als Glied des großen Lebensganzen.

Im Besonderen

Da nun das im vorigen Paragraphen angegebene Ziel der Erziehung auf verschiedene Weise erreicht werden kann, wie durch verschiedene Entwicklungsstufen verfolgt werden muß, diese verschiedenen Weisen aber wesentlich zweifach, entweder die in sich abgeschlossene häusliche und Familienerziehung, oder die gemeinsame in Kinderkreisen und Kindervereinen sein können (wie man wohl Gewächse allein und einzeln im Zimmer oder im vollen Lebensvereine mit mehreren in Gärten erzieht), so ist auch der Zweck dieser Bildungsanstalt notwendig ein mehrfacher, entweder:

  1. Die Bildung von Erziehungsgehilfinnen bloß für das Haus und die Familie, und hier wieder entweder:

    1. zunächst bloß für die erste Stufe der Kindheitpflege, die Bildung von Kindermädchen und Kinderwärterinnen, oder

    2. bis zur vollständig entwickelten Schulfähigkeit, ja bis zur Begründung des eigentlichen Schulunterrichtes: Die Bildung eigentlicher Kinderführerinnen und Kindererzieherinnen für die Familien, oder endlich:

  2. Die Bildung von Führerinnen und Erzieherinnen ganzer Kinderkreise und Kindervereine, gleichsam wahrer Kindergärten (wie man Blumen- und Baumgärten hat, worin, wie hier Blumen und Bäume, dort die Kinder der ausschließende Gegenstand der Beachtung und Pflege, der gemeinsamen Entwicklung und Erziehung im Natur- und Lebenszusammenhange sind), also zu Kindergärtnerinnen.

Bildungsziele für die genannten Zwecke

Weil nun die gedachten erziehenden Wirkungskreise sämtlich auf gleichem Grunde ruhen, aus gleicher Quelle schöpfen und ein jeder derselben die Kenntnis und Bildung der anderen, bloß mit größerer oder geringerer Heraushebung und Ausdehnung seiner besonderen Forderungen, mit einschließt, so unterscheidet sich die Bildung der Kindermädchen und Kinderwärterinnen (beide lieber Kinderpflegerinnen und Erziehungsgehilfinnen genannt) von der der Kinderführerinnen und eigentlichen Kindererzieherinnen bloß dadurch, daß die Bildung der ersteren mehr bloße Übung, Aneignung wie Kenntnis des einzelnen und dessen treue Anwendung bezweckt, während die Bildung der zweiten zugleich mehr die Einsicht und Übersicht des Ganzen, wie die daraus hervorgehende, nicht nur freiere Aneignung, sondern auch die später lebensvollere und freitätigere Erfüllung des Berufes zum Ziele hat. Deshalb kann denn auch die Bildung für beide Bildungsziele in dieser Anstalt in gewisser Beziehung gleichlaufend nebeneinander gehen.

Alter der Eintretenden

Zur Ausbildung für den beschränkteren ersteren Beruf der Kinderpflegerinnen genügt bei einem dafür ausgewachsenem gesunden und kräftigen Körper das zurückgelegte Alter von 15 Jahren und aufwärts bis zum 20. Jahre. Zur Ausbildung für den erweiterten zweiten Beruf als Kinderführerin und Kindergärtnerin, überhaupt als Kindererzieherin, ist das Alter vom 17. bis in die zwanziger Jahre (nach Maßgabe der sich hier erhaltenen Kinderliebe und Freundlichkeit, Liebe und Fähigkeit zur spielenden Beschäftigung mit Kindern und lebensvoller friediger und freudiger Weltanschauung) das zweckmäßigste Alter; doch sind unter den eben gedachten Bedingungen (wie sich diese auch wohl zu Zeiten noch in vorgerückteren Jahren erfüllt finden) auch selbst solche Personen zum Eintritte in die Bildungsanstalt nicht ausgeschlossen.

Bildungsstufe der Eintretenden

Außer den schon ausgesprochenen Bedingungen dieser Berufswahl: Liebe zu den Kindern, Anlage und Neigung zum Spiel und Beschäftigen mit denselben, Reinheit des Charakters, somit Sinnigkeit und Sittigkeit, wird ein weiblicher, frommer, gotteiniger Sinn und Singlust mit Singfähigkeit unerläßlich gefordert und noch besonders bei denen, die sich zu Kinderführerinnen und Kindergärtnerinnen, überhaupt zu Erzieherinnen in dem angegebenen Umfange ausbilden wollen, die Kenntnis und Fertigkeit, welche eine gute Bürger- und Töchterschule gibt. Sind die Kenntnisse ausgebreiteter, um so größer ist der Nutzen zur einstigen auch ausgebreiteteren Wirksamkeit der jetzt Eintretenden.

Dauer des Bildungskursus

Da Zeit und Bedürfnis so ungemein drängen, auch gewöhnlich die Geldmittel zu längerer Bestreitung der Bildungskosten unzureichend sind, so sind zu einem ersten Bildungskursus (welcher jedoch durch das soeben genannte unerbittliche Gebot der Umstände zur Aneignung der notwendigsten Bildung ohne weiteren Verfolg derselben gewöhnlich genügen muß) volle sechs Wochen festgesetzt, in welchem Raum freilich durch anhaltenden Fleiß und strenge Benutzung der Zeit und besonders durch eigene günstige Verarbeitung des Gegenstandes vieles zusammengedrängt werden muß, wenn das Ziel erreicht werden soll; jedoch ist es schon in mehreren Kursen von mehreren Teilnehmenden vollständig erreicht worden.

Erreichung des Bildungszieles

Die Erreichung des oben § 3 - angegebenen Bildungszieles beruht bei den Schülerinnen außer der im vorigen Paragraphen geforderten weisen Benutzung der Zeit ganz besonders auf der richtigen Erfassung des eigenen Lebens--, Tätigkeits- und Beschäftigungstriebes und seiner Gesetze, wie später auf der Beachtung und Pflege desselben und seiner Entwicklungsgesetze im Kinde. Die Einsicht in diese Bildungsgesetze, die Findung derselben im eigenen Leben wie die Erkennung und Pflege derselben im Kindesleben, mindestens die treue Nachlebung nach ihren Forderungen, wie sie sich in jedem einfachen weiblichen Gemüte kundtun, dies ist die unerläßliche Bedingung zur Erreichung des oben - § 3 - bezeichneten Bildungszieles.

Zeiteinteilung während des Bildungskursus

Der Unterrichtstag beginnt für die Teilnehmerinnen an dieser Bildungsanstalt wie der in der allgemeinen Erziehungsanstalt während des Winterhalbiahres morgens 7 Uhr, wo sie dann sowohl an der gemeinsamen Morgenandacht, als unmittelbar darauf an dem Religionsunterrichte in den betreffenden Klassen der Erziehungsanstalt Anteil nehmen, um über das Wesen der Religion, deren Entwicklung im Menschen, besonders auf der Kindesstufe, sowohl für sich, wie später zur Anwendung bei ihren Pflegebefohlenen, als die einzig sichere, lebensvolle und genügende Grundlage erfolg- und segensreicher Erziehung, klare Einsicht und Festigkeit zu erhalten.

Von 8-9 Uhr: Frühstück und frei.
Von 9-10 Uhr: Vorführung und Beachten der Erscheinung und des Entwicklungsganges, Somit auch der Entwicklungsgesetze des Menschen und des Kindes, Beachtung der daraus hervorgehenden Einsicht in das Wesen und die Natur des Kindes und der dadurch ausgesprochenen Forderung seiner Pflege und Erziehung als Richtschnur zur Erfüllung des übernommenen Kinderpflege - und Erziehungsberufes.
Von 10-12 Uhr: Aneignung der im Vorigen erkannten Mittel zur Betätigung und Entwicklung des Kindes, namentlich Aneignung des rechten Umganges, des anregenden Sprechens mit dem Kinde, Aneignung des anregenden Kindergesanges und besonders der Mittel entsprechender Glieder- und Sinnenbildung zur Entfaltung des Seelenlebens im Kinde als eines in sich einigen Ganzen, wie als eines Gliedes des ganzen Menschheitslebens. Das Familienbuch von Fr. Fröbel dient als Grundlage.
Von 12-2 Uhr: Mittagessen und frei zur Selbsttätigkeit, zur freien Beschäftigung mit Kindern des Familienkreises und zur Selbstbearbeitung des in den vorigen Stunden Erkannten.
Von 2-4 Uhr: Vorführung der eigentlichen Beschäftigungs- und Spielgegenstände und Mittel zur entwickelnden Erziehung der Kinder zu einstiger vernünftiger Selbständigkeit und dann Übung derselben zu freier Anwendung nach Maßgabe der verschiedenen Spielgaben des in sich einigen Spielganzen von Fr. Fröbel; zugleich mit wesentlicher Beachtung alles dessen, was dazu die Natur und das Leben bietet: also Beachtung der Naturgegenstände und Lebenserscheinungen in Übereinstimmung mit den verschiedenen Stufen der Kindheitentwicklung.
Von 4-5 Uhr: Vieruhrbrot und frei.
Von 5-6 Uhr: Teilnahme an den spielenden Beschäftigungen der Kleinen in den geeinten erziehenden Familien und der kleinsten Zöglinge der allgemeinen Erziehungsanstalt.
Von 6-7 Uhr: Aneignung besonderer kleiner Handfertigkeiten, stetig sich entwickelnd aus dem oben gedachten Spielganzen, und in sich wieder beziehungsweise einzelne, wie wieder unter sich zusammenhängende Ganze bildend, zu darstellender Beschäftigung der Kinder: sowohl nach der Seite des jetzigen häuslichen, wie später des bürgerlichen Nutzens, als nach der Seite der Entfaltung und Bildung des Schönheitssinnes, wie der Denk- und Vernunftgesetze und zur Weckung und Ahnung des inneren Zusammenhanges aller Mannigfaltigkeit, der Entwicklung einer harmonischen Vielheit aus einer Einheit und zur Ahnung der Entwicklungsgesetze in der Natur und im Leben.

Noch einige wesentliche Einzelheiten und Schlußstein des Bildungskursus

Vorstehendes ist zwar die Tagesverteilung für die Dauer des Bildungskursus im allgemeinen; doch versteht es sich von selbst, daß schon die fortschreitende Jahreszeit manche Veränderung in derselben bewirkt. So tritt z.B. in den Frühlingsmonaten des Bildungskursus von 2-3 Uhr Pflanzenkenntnis für die Stufe der Kindheitentwicklung ein. Auch fällt zwischen die oben angegebenen Unterrichtsstunden die Ausführung von freien Körperübungen und die Einübung von Bewegungsspielen; wie auch wöchentlich zweimal während je einer Stunde solche Spiele mit den Kleinen des erziehenden Kreises und wöchentlich ebenso zweimal Beschäftigung und Spiel mit den Kindern in der Schule unseres Pfarrdorfes Eichfeld. Wie so die Ausbildung zur Kinderpflege und Erziehung alle Forderungen des Kindes in leiblicher (diätetischer) und geistiger (pädagogischer) Hinsicht umfaßt, so auch in Beachtung aller Richtungen der verschiedenen Anlagen des Kindes, und hier ganz besonders zur begründenden Vorbildung für die Schule und zur stetigen Einführung des Kindes in dieselbe. Diese Vorbildung zur Begründung des Schulunterrichts und die Hinweisung auf denselben kann jedoch in einem ersten Kursus wegen zu großer Beschränktheit der Zeit nur ganz kurz angedeutet werden, jedoch hinlänglich zur weiteren eigenen Fortbildung der Schülerinnen bei Fähigkeit und Selbsturteil derselben. Wo ein zweiter vollständiger Kursus möglich wird, findet auch eine begründende Vorbildung für die Schule und die Einführung in den begründenden, zugleich erziehenden Unterricht vollständig statt. Bei diesem Bildungskursus für entsprechende gesamte Kindheitpflege wird, wie dies schon oben in den §§ 1 und 8 angedeutet ward, das Kind sowohl in seiner eigentümlichen Persönlichkeit, wie aber auch als wesentliches Glied des großen Lebensganzen, also seinem Wesen nach als Gliedganzes beachtet und behandelt.

Darum setzt sich diese Bildungsanstalt ganz besonders zur Aufgabe, daß die Schülerinnen derselben ihre einstigen Pflegebefohlenen wie jetzt sich selbst in dieser Doppelnatur: als Ganzes und doch Glieder, klar kennen und erfassen lernen, um sie so zur Ahnung des Zusammengehörens alles Verschiedenen, der Einigung alles Getrennten, des Unsichtbaren und Geistigen im Sichtbaren und Körperlichen, des Bleibenden im Vergänglichen, des Guten selbst im Übel, zu erziehen und sie so heranzubilden zur Beachtung und Pflege alles Guten und zur Einigung mit allem Guten im Leben, zur Einigung im Denken, Wollen und Tun mit dem, der das Gute und die Quelle alles Guten selbst ist, mit Gott also, in echter Selbst- und Lebenseinigung zu wahrer Gotteinigung.

Äußere Bedingungen des Eintritts

Die Teilnehmerinnen an einem Bildungskursus können entweder die Wohnung sowie die Kost durch die und von der allgemeinen Erziehungsanstalt erhalten, und zwar die erstere in besonderen Häusern im Dörfchen wo dann für beides wöchentlich 2 Thlr. pr. Crt. an die gedachte Erziehungsanstalt zu zahlen ist. Für Bett, Wäsche, Licht und Heizung sowie für Reinigung des Zimmers haben sie jedoch selbst zu sorgen. Die eigene Besorgung der Wäsche und die tägliche Reinigung des Zimmers führt manche Übung mit sich, welche für die spätere Zeit wesentlich werden kann; doch wird auch für Billiges im Dorfe gewaschen. Oder die Schülerinnen können sich bei Einwohnern des Ortes in Wohnung und Kost geben; wo dann die Vergütung ungefähr die Hälfte beträgt, jedoch Licht und Heizung in der Wohnstube des Hauswirts mit eingeschlossen. Für den gesamten Unterricht wird wöchentlich 1/2 Thlr. pr. Crt. von der Person bezahlt, so daß also im ersteren Fall der ganze Kursus 80 Thlr. pr. Crt., im zweiten Fall 45-50 Thlr. pr. Crt. betragen würde.

Anfang des Kursus

Der Bildungskursus beginnt am zweckmäßigsten mit dem 1. Dezember, damit noch einige Zeit desselben in die Frühlingsmonate falle.

Schlußbemerkung

Da die Erreichung des Zweckes dieser Anstalt: Verallgemeinerung einer dem Menschenwesen und der Kindesnatur entsprechenden, den Forderungen der errungenen Stufe der Menschenbildung genügenden Erziehung und besonders die allgemeinere Ausführung derselben in den Familien aber hinsichtlich der unvermeidlichen Bildungskosten der Schülerinnen bis jetzt noch Schwierigkeiten hat, so werden Vereine von Familienvätern und andere, wohltätigen und humanen Zwecken gewidmete Vereine, welche die hier dargelegte Erfassung der Kindheit und das Bildungsziel derselben auch als in ihrer Überzeugung gegründet erkennen, auf den Grund und nach dem Zwecke ihrer Vereinigung aufgefordert, die Beseitigung dieser Schwierigkeiten in Fällen, wo es z.B. die Ausführung von Kindergärten in ihrem Vereinsbereiche gilt, und so die Förderung der Wirksamkeit dieser Bildungsanstalt auch zur Aufgabe ihres Vereins zu machen, indem ja der Weg zur Erreichung alles Tüchtigen und Guten in jeder Art nur durch eine wesen- und naturgetreue, also menschenwürdige Erziehung hindurch geht.

Nachweis

Alle diejenigen nun, welche für sich, für ihre Töchter, ihre Anverwandten und Pflegebefohlenen, oder für weibliche Personen als Gegenstände humaner Unterstützung an einem solchen Bildungskursus Anteil nehmen wollen, haben sich deshalb in portofreien Briefen an die Unterzeichnung zu wenden.

Keilhau bei Rudolstadt, im Oktober 1847.

Die Bildungsanstalt für Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen.

Friedrich Fröbel aus: Gedenkschrift zum 100. Todestag von Fr. Fröbel. - Verlag Volk und Wissen. - Berlin 1952, S. 131 - 135